An diesem Mittwoch berät der Bundestag in erster Lesung die Reform des Maßregelvollzuges (§ 64 StGB). Damit reagiert die Ampel-Koalition im Bund auf Missstände, weil allzu oft nicht suchtkranke Täter einen Therapieplatz in einer psychiatrischen Klinik zugesprochen erhielten und deshalb nicht in Haft kamen.
Dazu äußern sich SPD-Landes- und Fraktionschef Andreas Stoch und der SPD-Bundestagsabgeordnete Johannes Fechner wie folgt: „Wir müssen den Maßregelvollzug schnell reformieren: Zu oft nehmen nicht suchtkranke Straftäter den tatsächlich hilfebedürftigen Suchtkranken die Therapieplätze in unseren Kliniken weg. Die psychiatrischen Kliniken sind am Anschlag und es gibt kaum freie Plätze. Dies hat dazu geführt, dass gefährliche Straftäter, denen ein Therapieplatz zugesprochen worden war, auf freien Fuß kamen. Dieses Sicherheitsrisiko können wir nicht länger eingehen. Im Bundestag wird die SPD deshalb die Voraussetzungen für den Maßregelvollzug verschärfen und auf tatsächlich therapiebedürftige Personen ausrichten.“
„Ein Therapieaufenthalt statt Haft kann nur noch dann angeordnet werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für den Erfolg einer Therapie bestehen und klar ist, dass die Suchterkrankung tatsächlich besteht. Wir beenden den Missbrauch, dass zu langen Haftstrafen verurteilte Straftäter den vermeintlich milderen Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik erhalten können. Außerdem beseitigen wir einen weiteren Fehlanreiz: Zukünftig wird bei Vollzug der Maßregel erst nach zwei Dritteln einer verhängten Haftstrafe die Möglichkeit bestehen, zur Bewährung auszusetzen. Derzeit ist dies nach der Hälfte der Haftstrafe möglich. Damit wird der Maßregelvollzug nicht mehr gegenüber dem Strafvollzug privilegiert. Wir müssen verhindern, dass gefährliche Straftäter freikommen und werden deshalb auf eine rasche Gesetzesänderung drängen“, so Stoch und Fechner.
Der Gesundheitsexperte der SPD-Landtagsfraktion, Florian Wahl, ergänzt: „Da der Maßregelvollzug in Baden-Württemberg in den vergangenen Jahren sträflich vernachlässigt wurde, benötigen wir im Südwesten zusätzliche Plätze. Nur so können wirklich alle psychisch kranken Straftäter aufgenommen werden, die von den Gerichten verurteilt wurden. Minister Manfred Lucha hat viel zu spät mit dem Ausbau begonnen, sodass reihenweise Straftäter freigelassen werden mussten. Die derzeitige Überbelegung im baden-württembergischen Maßregelvollzug kratzt am Sicherheitsgefühl vieler Menschen und führt zu Herausforderungen beim Personaleinsatz. Erst kürzlich gelang es wieder zwei Straftätern in einer baden-württembergischen Einrichtung, ein gesichertes Fenster aufzubrechen und zu fliehen.“
Aus Sicht des Strafvollzugsexperten der SPD-Landtagsfraktion, Jonas Weber, ist nun auch die Justizministerin Baden-Württembergs am Zug: „Ministerin Gentges ist gefordert, weil die jetzige Reform des §64 StGB den Anstieg des suchttherapeutischen Bedarfs im Justizvollzug zur Folge hat. Hierunter fallen insbesondere entsprechende Substitutionsmedikamente, Aufwendungen für die seitens externer Träger durchgeführte Suchtberatung sowie die Unterbringung auf einer suchttherapeutischen Abteilung. Der Strafvollzug muss vor dem Hintergrund der bereits aktuell knapp bemessenen Ressourcen hinreichend ausgestattet werden, um sowohl der Sicherheit in den Justizvollzugsanstalten als auch der notwendigen Behandlung der Straftäterinnen und Straftäter gerecht zu werden.“
Achim Winckler
Pressesprecher