Frieder Birzele: „Wir hätten uns gewünscht, dass der Staatsgerichtshof für Rechtsklarheit sorgt, jetzt muss eben das Verwaltungsgericht den Streit entscheiden“

Die SPD-Landtagsfraktion hat mit Bedauern zur Kenntnis genommen, dass der Staatsgerichtshof die Klage von SPD und Grünen gegen den Vorsitzenden des Atom-Untersuchungsausschusses Winfried Scheuermann (CDU) abgewiesen hat. Allerdings habe das Gericht mit großer Deutlichkeit erhebliche Bedenken gegen die Auslegung des Untersuchungsausschussgesetzes durch den Ausschussvorsitzenden und die Ausschussmehrheit geltend gemacht, sagte der von SPD und Grünen beauftragte Rechtsanwalt und Landtagsabgeordnete Frieder Birzele. Die Auslegung des Sitzungserzwingungsrechtes der Ausschussminderheit nach dem Untersuchungsausschussgesetz durch den Ausschussvorsitzenden ist nach Darlegung des Staatsgerichtshofes (noch) nicht willkürlich, ein Verfassungsverstoß liege deshalb nicht vor. Diese Bedenken des Gerichtes gegen die Auslegung des Untersuchungsausschussgesetzes durch die Ausschussmehrheit seien auch ein deutlicher Fingerzeig für die weitere rechtliche Behandlung dieses Streites, sagte Birzele nach der Entscheidung des Staatsgerichtshofs in Stuttgart.

Frieder Birzele: „Wir hätten uns gewünscht, dass der Staatsgerichtshof selber für Rechtsklarheit in dieser Frage sorgt. Jetzt muss eben das Verwaltungsgericht über den Streit entscheiden und dabei werden die Bedenken des Staatsgerichtshofes gegen die Auslegung des Sitzungserzwingungsrechtes durch den Ausschussvorsitzenden nicht ohne Bedeutung sein.“

Mit der Klage wollten SPD und Grüne erreichen, dass so wie im Untersuchungsausschussgesetz vorgesehen der Ausschussvorsitzende binnen einer Woche eine Sondersitzung zur Anhörung von Umweltminister Trittin einberuft. Der von der SPD und den Grünen beauftragte Rechtsanwalt Frieder Birzele hatte vorsorglich zusätzlich zur Klage vor dem Staatsgerichtshof auch eine Klage beim Verwaltungsgericht in Stuttgart eingereicht.

Birzele: „Dies hat sich als ein kluger Schachzug erwiesen, denn jetzt ist sichergestellt, dass diese für die Ausschussminderheit in einem Parlament so wichtige Frage des Sitzungserzwingungsrechtes auch tatsächlich von den Gerichten entschieden wird.“

Helmut Zorell

Pressesprecher