Baden-Württemberg ist beim Glasfaserausbau im Bundesländervergleich aktuell auf Platz 15. Nur aufgrund der besonderen historischen Bedingungen ist derzeit noch Berlin Schlusslicht im Ländervergleich. Ein schneller Internetzugang ist notwendig, um die digitale Teilhabe von allen Bürger*innen an gesellschaftlichen und demokratischen Prozessen sicherzustellen. Auch die Unternehmen und das Handwerk, sowie Selbständige und Bürger*innen in Baden-Württemberg brauchen eine zukunftsfähige digitale Infrastruktur und schnelle, stabile und sichere Netze, um im internationalen Wettbewerb weiter mithalten zu können. Wir sind überzeugt davon, dass langfristig nur eine Glasfaserinfrastruktur hierzu in der Lage ist. Deswegen müssen wir den flächendeckenden Glasfaserausbau in Baden-Württemberg jetzt schnell voranbringen.
Deshalb fordern wir beim Glasfaserausbau:
1. Schnelles Internet als Teil der Daseinsvorsorge
Ein schneller Internetzugang sollte als ein elementarer Bestandteil der Daseinsvorsorge definiert sein. Ein schneller und zukunftsfähiger Internetzugang für alle, kann nach unserer Überzeugung, nur durch flächendeckende Glasfasernetze sichergestellt werden. Auf diesen können dann auch schnelle Funknetze betrieben werden.
Keine andere Kommunikationstechnologie ist so zukunftssicher, schnell bandbreitenstark wie Glasfasernetze. Zudem bietet die Glasfasertechnologie sicherheitsrelevante Eigenschaften zum Beispiel eine Resistenz gegen elektrische und magnetische Strahlung. Durch die geringe Latenzzeit ermöglicht die Glasfaser „Internet der Dinge” und „Mensch zu Maschine” oder „Maschine zu Maschine” Interaktion über den ganzen Globus. Aus diesem Grund soll die öffentliche Hand ausschließlich Glasfaserinfrastruktur beim Breitbandausbau fördern. Bei der Bereitstellung von Glasfaserinfrastruktur sind Kommunen und kommunalwirtschaftlichen Betrieben unsere natürlichen Partner.
2. Ein Glasfaseranschluss für jedes Haus
Wir wollen einen Glasfaseranschluss für jedes Haus – nicht zwei oder drei Anschlüsse, aber auch kein Haus ohne Glasfaseranschluss. Ziel muss es sein, bis 2030 jedes Haus mit einem Glasfaserkabel zu versorgen. Dies bedeutet auch den Rückbau der Kupferkabelinfrastruktur, denn erst so lässt sich Komplexität im Netz abbauen und erheblich Energie einsparen.
3. Anschlusspflicht beim Glasfaserausbau
Es ist wichtig sicherzustellen, dass alle Bürger*innen, unabhängig von ihrer finanziellen Situation, von einem Glasfaserausbau profitieren. Daher brauchen wir eine Anschlusspflicht beim Glasfaserausbau.
Dies bedeutet, dass alle Gebäude mit einem Anschluss versorgt werden sollen und nicht nur die, bei denen sich die Nutzer die Kosten für den Hausanschluss leisten können.
Hier muss das Land ein passende Förderkulisse schaffen.
Eine Anschlusspflicht, welche ausschließlich das Glasfaserkabel ins Haus bringt, darf aber nicht mit einer Nutzungspflicht verwechselt werden. Eine Nutzung des Anschlusses ist hiermit nicht impliziert und bleibt die freie Entscheidung der Bürger.
4. Überbauungsverbot beim Glasfaserausbau
Schon jetzt werden immer häufiger einzelne Häuser mit mehreren Glasfaseranschlüssen ausgestattet bzw. Netze von unterschiedlichen Anbietern in den gleichen Straßen verlegt. Dies führt zu mehrfachem Öffnen von Straßen und Bürgersteigen und belastet dadurch die kommunale Infrastruktur.
Hierdurch werden wichtige Ressourcen gebunden und Straßeninfrastruktur unnötig geschwächt. Daher sollte ein Überbauungsverbot von bestehenden Glasfasernetzen gelten. In Fällen, in denen eine Überbauung sinnvoll und notwendig ist, sollte diese Entscheidung die betroffene Kommune treffen.
5. Backbone-Infrastruktur und letzte Meile in öffentlicher Hand
Die Glasfaser-Netze (Backbone Infrastruktur) sowie die Hausanschlüsse („die letzte Meile“) sind in öffentlicher Hand zu halten.
Dienstleistungen auf diesen Glasfasernetzen sollen privatwirtschaftlich angeboten werden. So ist gewährleistet das der Staat den Einfluss auf die kritische Infrastruktur nicht verliert und Missbrauch, wie z. B. illegaler Abgriff von Daten, verhindert werden kann.
Betreibermodelle, wie sie in Baden-Württemberg häufig vorkommen, nehmen hierbei eine besondere Rolle ein und müssen entsprechend gefördert werden. Eine an die Entscheidung des Bundes, bei öffentlicher Vollfinanzierung dem Betreibermodell Vorrang zu geben, anschlussfähige Förderung durch das Land muss implementiert werden.
09.05.2023