MdL Nils Schmid: „Wer sich nicht prüfen lassen will, hat etwas zu verbergen! Die FDP ist wieder einmal mannhaft umgefallen, nachdem sie noch in der Plenarberatung Verständigungsbe-reitschaft signalisiert hatte“
Abstimmung im Finanzausschuss
Entgegen früheren Äußerungen im Landtagsplenum verweigern CDU und FDP dem baden-württembergischen Rechnungshof nun doch das volle Prüfungsrecht bei der Landesstiftung und den von ihr geförderten Projekten. In der Sitzung des Finanzausschusses am gestrigen Donnerstag stimmten CDU und FDP am späten Nachmittag geschlossen gegen einen entsprechenden Antrag der SPD-Fraktion, obwohl zumindest die FDP im Plenum des Landtags noch Offenheit und Verständigungsbereitschaft signalisiert hatte.
Für Nils Schmid, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, ist die Haltung von CDU und FDP ein Affront gegenüber dem Parlament, der den Verdacht nähre, dass Regierung und Regierungsfraktionen möglichen Missbrauch von Steuergeldern für fragwürdige Projekte von CDU-Politikern verschleiern wollen. Die sture und in der Sache nicht nachvollziehbare Verweigerungshaltung von CDU und FDP lasse nur einen Schluss zu: „CDU und FDP haben Angst vor möglichen Prüfungsergebnissen des Rechnungshofs bei einzelnen von der Landesstiftung finanzierten Projekten. Wer sich nicht prüfen lassen will, hat etwas zu verbergen. Dies ist ein Grund mehr, auf dem vollen Prüfungsrecht des Rechnungshofs zu bestehen.“
Der Rechnungshof hatte in seiner Stellungnahme für den Finanzausschuss nach Schmids Worten erneut überzeugende Argumente für ein volles Prüfungsrecht vorgetragen. Bisher kann der Rechnungshof die von der Stiftung geförderten Projekte überhaupt nicht und die Landesstiftung selber nur sehr eingeschränkt prüfen.
Die großen Vorteile eines vollen Prüfrechts bei Stiftung und Projekten entsprechend der Regelung zum Landeshaushalt haben die Finanzkontrolleure des Rechnungshofes dem Finanzausschuss gegenüber u. a. so formuliert: „Der entscheidende Gewinn würde aus der Sicht der Finanzkontrolle darin liegen, dass die Empfänger der Mittel sich bei ihrem Ausgabeverhalten stets bewusst sein müssten, dass eine unabhängige Instanz der Finanzkontrolle die zweckentsprechende Mittelverwendung prüfen kann, und dass alle Empfänger von Zuwendungen gleich behandelt würden.“
Mit der jetzigen, völlig unbefriedigenden Regelung kann der Rechnungshof bei der Landesstiftung im Unterschied zu Zuwendungen aus dem normalen Landeshaushalt keine tatsächliche Erfolgskontrolle bei einzelnen Projekten durchführen und nicht nach Kriterien wie Angemessenheit und Zweckerreichung prüfen. Auch die ordnungsgemäße Verwendung der Stiftungsgelder darf vom Rechnungshof nach dem Willen der Landesregierung nicht geprüft werden – für Schmid ein untragbarer Zustand.
„In der Praxis agiert die Landesstiftung bei der Verteilung ihrer Gelder wie eine Art Nebenhaushalt, aus dem Projekte finanziert werden, für die im ordentlichen Haushalt kein Geld mehr vorhanden ist. Schon aus diesem Grund ist die uneingeschränkte Kontrolle durch den Rechnungshof entsprechend seinen Prüfungsbefugnissen für den Landeshaushalt unabdingbar.“
Die antiparlamentarische Haltung von CDU und FDP gegenüber dem Rechnungshof und damit die Verweigerung von Transparenz bei der Verwendung von Steuergeldern zeigt nach Auffassung von Schmid einmal mehr, dass die gesamte Landesstiftung eine von Grund auf falsche, lediglich parteipolitisch motivierte Konstruktion ist, die schnellstmöglich wieder aufgelöst werden muss.
Pressesprecher