MdL Rainer Stickelberger: „Ein Landrat und CDU-Abgeordneter ruft zum offenen Rechtsbruch auf und Teufel schweigt – für ein solches Verhalten gibt es Null Toleranz“

Parlamentsantrag der SPD Landtagsfraktion

Die SPD-Landtagsfraktion will die unverantwortlichen Äußerungen des Biberacher Landrats und CDU-Landtagsabgeordneten Peter Schneider nicht auf sich beruhen lassen. Sie will diesen einmaligen Vorgang im Landtag zur Sprache bringen und hat deshalb heute einen entsprechenden Parlamentsantrag eingebracht. Der Rechtsexperte der SPD-Fraktion, Rainer Stickelberger, hält es für „unerträglich“, dass ein staatlicher Funktionsträger und CDU-Abgeordneter offen den Rechtsbruch ankündigt, ohne dass dies bisher Konsequenzen nach sich gezogen hätte.

Bei der ersten Lesung des Kreishaushalts 2004 des Landkreises Biberach am 14. November 2003 war Landrat Schneider auch auf die geplante Verwaltungsreform und in diesem Zusammenhang auf Befürchtungen eingegangen, die angepeilte Effizienzrendite von 20 Prozent könne nicht erreicht werden. Um dieses Ziel zu erreichen, so Schneider vor dem Kreistag, sei ein Aufgabenabbau unabdingbar, insbesondere auch eine Aufgabenkritik. Und dann wörtlich: „Und wenn diese politisch im Landtag und in den Ministerien nicht nachvollzogen wird, dann machen wir schon in aller Deutlichkeit klar, dass wir das im Landkreis Biberach machen, egal was in Verwaltungsvorschriften, Verordnungen oder gar Gesetzen steht. Wenn man uns organisatorisch die Behörden gegeben hat, aber weiterhin die Verwaltungseinheiten mit unnötiger Bürokratie und damit Ausgaben befrachtet und diese nicht von unseren Schultern nimmt, dann haben wir so nicht gewettet.“

Der SPD-Rechtsexperte wies darauf hin, dass diese unverhohlene Ankündigung des Rechtsbruchs nicht etwa nur spontan erfolgte, sondern in der – auch der SPD-Fraktion im Landtag vorliegenden – schriftlich verteilten Haushaltsrede des Landrats enthalten war. „Der Landrat hat also vorsätzlich und bewusst so geredet, wie er geredet hat.“

Die SPD-Fraktion will nun von der Landesregierung wissen, wie sie diese Äußerungen beurteilt und ob sie sie mit dem Amt des Landrates für vereinbar hält, der nach § 42 Abs. 1 der Landkreisordnung für die sachgemäße Erledigung der Aufgaben und den ordnungsgemäßen Gang der Verwaltung sowie gemäß § 53 Abs. 1 der Landkreisordnung als Leiter der unteren Verwaltungsbehörde dem Land für die ordnungsgemäße Erledigung ihrer Geschäfte verantwortlich ist. Und die SPD-Fraktion verlangt von der Landesregierung auch eine klare Auskunft darüber, was sie unternehmen will, um solche Äußerungen – auch – staatlich handelnder Personen und insbesondere das angekündigte bewusste gesetzwidrige Handeln als Landrat zu unterbinden.

Rainer Stickelberger: „Dass ein Landrat, der zugleich auch Chef der Kreispolizeibehörde ist, offen den Rechtsbruch predigt, ist ein Skandal. Für ein solches rechtswidriges Verhalten eines Politikers, der zudem auch noch als CDU-Abgeordneter im Innenausschuss des Landtages für Recht und Ordnung zuständig ist, darf es Null Toleranz geben.“

Die SPD-Fraktion verlangt von Ministerpräsident Teufel, dass er sich umgehend öffentlich und in aller Deutlichkeit von den unverantwortlichen Äußerungen des Biberacher Landrats und CDU-Politikers distanziert und den Landrat in die Schranken weist. Auch dienstrechtliche Konsequenzen müssten geprüft werden.

Stickelberger: „Wie kann die CDU von Normalbürgern Rechtstreue verlangen, wenn herausgehobene Amtsträger und Abgeordnete offen und öffentlich die Missachtung von Gesetzen ankündigen. Ein solches Verhalten darf nicht ohne Konsequenzen bleiben.“

Helmut Zorell
Pressesprecher