Ute Vogt: „Wir möchten eine gerechte Neuabgrenzung der Wahlkreise und ein Wahlrecht, bei dem alle Regionen des Landes angemes¬sen im Landtag vertreten sind“
Entscheidung über Normenkontrollklage zurückgestellt
Auf ihrer Fraktionsklausur in Biberach hat die SPD-Landtagsfraktion heute über Eckpunkte eines fairen und gerechten Landtagswahlrechts beraten. So verlangt die SPD insbesondere eine neue Abgrenzung der Wahlkreise mit dem Ziel, dass kein Wahlkreis mehr als 10 bis 15 Prozent von der durchschnittlichen Wahlkreisgröße abweicht. Außerdem spricht sich die Fraktion dafür aus, diese Neuabgrenzung der Wahlkreise in dieser Legislaturperiode in einem Schritt vorzunehmen und nicht, wie in der Koalitionsvereinbarung von CDU und FDP vorgesehen, in zwei Schritten in dieser und in der kommenden Legislaturperiode.
Ute Vogt: „Die Neuabgrenzung der Wahlkreise muss dazu führen, dass künftig alle Regionen im Land eine faire Chance haben, mit Abgeordneten im Landtag vertreten zu sein.“
Die SPD verlangt außerdem, dass Ausgleichsmandate künftig vorab auf Landesebene berechnet werden, um mehr Wahlgerechtigkeit zu erzielen. Die jetzige Berechnung auf der Ebene der Regierungsbezirke führe dazu, dass die jeweils stärkste Partei gleich viermal über die Zuteilung auf Regierungsbezirksebene einen ungerechtfertigten Vorteil erhält.
Die von CDU und FDP vereinbarte Zuteilung der Zweitmandate nach Stimmenanteilen ist nach Ansicht der SPD-Fraktionsvorsitzenden bisher überaus vage formuliert und lässt deshalb viel Raum für Interpretationen. Nach Auffassung der SPD-Fraktion muss bei einer Zuteilung nach den Stimmenanteilen auf jeden Fall sichergestellt werden, dass zuvor die einer Partei insgesamt zustehenden Mandate im Verhältnis der absoluten Stimmenzahlen auf die Regierungsbezirke verteilt werden. Erst in einem zweiten Schritt könne dann im Regierungsbezirk die Zuteilung aufgrund der Stimmenanteile vorgenommen werden.
Die SPD erwartet von den Regierungsfraktionen, dass sie alle Fraktionen des Landtags fair in die Verhandlungen über ein neues Landtagswahlrecht einbeziehen. Die SPD hat deshalb die Entscheidung über eine Normenkontrollklage gegen das derzeitige Landtagswahlrecht vorerst zurückgestellt.
Vogt: „Als Fraktion sehen wir prinzipiell unsere Aufgabe darin, unsere Ziele auf politischem Wege und nicht über Gerichte zu erreichen. Eine Klage vor dem Staatsgerichtshof ist deshalb für uns Ultima Ratio, die nur dann in Betracht kommt, wenn CDU und FDP erneut versuchen, zu tricksen und das Wahlrecht zu ihrem gegenseitigen Vorteil zu verändern.“
Auf der Klausurtagung in Biberach hat die SPD-Landes- und Fraktionsvorsitzende bekannt gegeben, dass inzwischen acht Landtagskandidatinnen und –kandidaten der SPD Einspruch gegen die Landtagswahl einlegen wollen. Die vier Stuttgarter Landtagskandidaten und die Kandidaten aus Karlsruhe-Land, Backnang, Heilbronn und Geislingen wenden sich mit ihrem Einspruch vor allem gegen die sehr unterschiedliche Größe der Wahlkreise. Dies habe zur Konsequenz gehabt, dass der Erfolgswert der Stimmen der Wählerinnen und Wähler in den jeweiligen Wahlkreisen und die Chancengleichheit der Bewerberinnen und Bewerber bei der Landtagswahl 2006 verletzt worden sei.