Ute Vogt: „Wir wollen mehr Demokratie, mehr Transparenz und mehr Aktualität“
Die SPD-Landtagsfraktion hat auf ihrer Sitzung am Nachmittag Eckpunkte für die Verhandlungen mit den anderen Fraktionen für eine umfassende Parlamentsreform beschlossen. Nach den Worten der Fraktionsvorsitzenden, Ute Vogt, wurden folgende Eckpunkte beschlossen:
1. Landtagswahlrecht
* Neuabgrenzung der Wahlkreise mit dem Ziel, dass kein Wahlkreis mehr als 10 bis maximal 15 Prozent von der durchschnittlichen Wahlkreisgröße abweicht
* Einführung einer Erst- und Zweitstimme, d.h. die Erststimme ist ausschlaggebend für die Entscheidung über das Direktmandat im Wahlkreis, die Zweitstimme ist ausschlaggebend für die Sitzverteilung im Landtag und die Vergabe der Zweitmandate. Dies schafft mehr Demokratie und den Bürgerinnen und Bürgern die direkte Bewertungsmöglichkeit der Arbeit der Abgeordneten
* Zweitauszählung der Mandate: Prüfauftrag an Landtagsverwaltung (Vergleich absolute Stimmenzahlen, prozentuale Anteile und Kombination aus beiden)
2. Parlamentsarbeit
* Konstituierung des Landtags 6 Wochen nach der Landtagswahl und gleichzeitige Verschiebung des Wahltages Richtung Sommer
* Kürzerer Sitzungsrhythmus des Landtags
* Ausweitung des Rederechts im Plenum auf den Präsidenten des Rechnungshofs und des Datenschutzbeauftragten (Kontrollfunktion)
* Einführung einer Kurzintervention im Plenum
* Verpflichtende Anrechnung der Redezeit der Regierung auf die Redezeit der Fraktionen
* Einführung des Selbstbefassungsrechts der Ausschüsse
* Ausschussberatungen sollen grundsätzlich öffentlich stattfinden
* Recht der kommunalen Spitzenverbände, in den Ausschussberatungen mit beratender Stimme teilnehmen zu können, soweit die Kommunen von den Vorlagen berührt sind
3. Status / Abgeordnetenbezüge
* Das Mandat ist die Haupttätigkeit der Abgeordneten
* Unvereinbarkeit von Amt und Mandat (bei Antritt des Mandats ruht das öffentlich-rechtliche Dienst- und Beschäftigungsverhältnis) sowie Unvereinbarkeit von Mandat und Beschäftigungsverhältnis in einem landeseigenen oder mehrheitlich landesbeteiligten Unternehmen
* Anstelle der jetzigen Altersversorgung obliegt dem Abgeordneten die Altersvorsorge künftig selbst. Die Kosten einer angemessenen Alterssicherung werden in die steuerpflichtige Abgeordnetenentschädigung einbezogen
* Die steuerfreien Pauschalen (z. B. für Bürokosten, Fahrtkosten) werden gestrichen und die entstandenen Kosten künftig nach Einzelnachweis erstattet.