„Die Botschaft des Rechtsstaats ist klar: Wir sind wehrhaft gegen Verfassungsfeinde“, kommentiert der SPD-Verfassungsschutzexperte Dr. Boris Weirauch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart im Hauptsacheverfahren. Das Verwaltungsgericht bestätigt damit die Eilentscheidung des Mannheimer Verwaltungsgerichtshofs. Demnach bestehen Anhaltspunkte dafür, dass die AfD einen völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff verwendet, der gegen die Menschenwürde verstößt.
Weirauch weiter: „Die AfD ist eine Gefahr für unsere verfassungsmäßige Ordnung und muss daher auf das Radar der Sicherheitsbehörden. Die Verwaltungsgerichte halten die Gefahr für so schwerwiegend, dass sie auch die Überwachung mit nachrichtendienstlichen Mitteln für geboten und zulässig halten.“
Eva-Christin Scheu
Pressesprecherin
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