Baden-Württembergs Landesregierung lehnt es ab, für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte an Hochschulen einen Tarifvertrag mit den in der Arbeitswelt üblichen Punkten auszuhandeln. Auf eine Anfrage von Dr. Dorothea Kliche-Behnke, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion und Sprecherin für studentische Angelegenheiten, argumentiert das zuständige Wissenschaftsministerium sogar aktiv gegen bessere Arbeitsbedingungen für die Hilfskräfte.
„Die Regierung steckt in ihrer Haltung zu einem Tarifvertrag für studierenden Beschäftigte in einer veralteten und verkrusteten Struktur fest“, kritisiert Kliche-Behnke: „Grün-Schwarz sieht die Arbeit als wissenschaftliche oder studentische Hilfskraft immer noch als eine Art freiwilliges Praktikum im Wissenschaftsbetrieb an und ignoriert, dass auch die Tätigkeit studentischer Hilfskräfte Arbeit ist, die oft zum Lebensunterhalt oder zur Finanzierung des Studiums dient.“
Kliche-Behnke weiter: „In ihrer Begründung, warum ein Tarifvertrag für wissenschaftliche und studentische Hilfskräfte angeblich nicht zielführend sei, stolpert die Landesregierung dann sogar über die eigenen Argumente. Unsere Anfrage zeigt, dass das Ministerium zwar einerseits die Studienergebnisse zu den Arbeitsbedingungen und zur sozialen Situation dieser Beschäftigtengruppe an unseren Hochschulen bewusst ignorieren will. Umso bemerkenswerter, dass das Ministerium dann aber zugibt, aufgrund eben dieser Studienergebnisse, die Hochschulleitungen für das Thema zu sensibilisieren.“
Kliche-Behnkes Fazit: „Professorinnen und Professoren oder auch Hochschulleitungen werden immer noch als Gutsherren-ähnliche und gütige Versorger gesehen, die egal was sie tun, es immer zum Wohle der Studierenden tun. Aber auch das schönste Versprechen des fürsorglichsten Arbeitgebers ersetzt nicht die Sicherheit eines Tarifvertrages. Deswegen muss das Land sich in den anstehenden Verhandlungen zum TV-L bewegen und einem Tarifvertrag für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte zustimmen, der Mindestvertragslaufzeiten vorsieht, eine gesicherte Entlohnung über dem Mindestlohn, Urlaubsanspruch, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder Zeitzuschläge sicherstellt und Mitbestimmungsrechte stärkt“.
Dr. Hendrik Rupp
Pressestelle