SPD-Wirtschaftsexperte Dr. Boris Weirauch sieht sich im VGH-Urteil zum kassierten verkaufsoffenen Sonntag am 1. Mai in Nagold bestätigt: „Völlig unabhängig von der juristischen Bewertung zeugte ein verkaufsoffener Sonntag ausgerechnet am 1. Mai auch politisch von mangelndem Fingerspitzengefühl. Es ist gut, dass der Verwaltungsgerichtshof hier Grenzen zieht.“
Weirauch hatte sich bereits Mitte April mit einem Schreiben an CDU-Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut gewandt und die Ministerin zu einer rechtlichen Prüfung der Entscheidung der Stadt Nagold aufgefordert, ausgerechnet den 1. Mai zum verkaufsoffenen Sonntag zu erklären.
Die SPD-Landtagsfraktion sieht sich insofern durch die aktuelle Entscheidung des VGH nach einem Eilantrag der Gewerkschaft Verdi in ihrer Rechtsauffassung bestätigt. Weirauch nimmt die Entscheidung auch zum Anlass, der Gewerkschaft Verdi zu diesem Erfolg vor Gericht zu gratulieren: „Der 1. Mai ist ein Feiertag mit Verfassungsrang, an dem historisch, kulturell und politisch die Rechte von Arbeitnehmer*innen im Fokus stehen. Ausgerechnet am 1. Mai sowohl die sonntägliche Arbeitsruhe als auch die Arbeitsruhe gesetzlicher Feiertage zu unterlaufen, halten wir für ein absolut falsche Signal – gerade auch in einer Zeit, in der den Beschäftigten viel abverlangt worden ist.“
Achim Winckler
Pressesprecher