„Mit der Einigung auf ein Gewalthilfegesetz im Bundesrat ist heute ein Meilenstein für den besseren Schutz von Frauen vor Gewalt gelungen“, freut sich die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Dr. Dorothea Kliche-Behnke. Das Gewalthilfegesetz sieht erstmals einen bundesweiten Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung vor. Bisher war es oft vom Wohnort abhängig, ob eine Frau überhaupt Hilfe erhalten hat oder nicht. Ab dem Jahr 2032 haben alle von Gewalt betroffenen Frauen und Kinder einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung – egal, wo sie leben oder in welcher Lebenssituation sie sich befinden.
„Dieser Erfolg bedeutet jetzt aber auch, dass die baden-württembergische Landesregierung jetzt schnell liefern und die bestehenden Hilfsstrukturen ausbauen muss, damit dieser Rechtsanspruch im Südwesten überhaupt umgesetzt werden kann. Wir brauchen mehr Plätze in Frauen- und Kinderschutzhäusern, an denen es im Land besonders fehlt. Und wir brauchen mehr Beratungsangebote und Täterarbeit. Minister Lucha, der heute Beifall für den Rechtsanspruch klatscht, darf die Hände morgen nicht wieder in die Taschen stecken. Wir haben zu tun im Land.“
Kliche-Behnke: „Hoffen wir auf einen Kurswechsel: Seit Jahren macht die SPD im Landtag Druck, dass in Baden-Württemberg mehr passiert und die Landesregierung die Versorgungssituation verbessert.“ Bereits im Jahr 2022 hatte die SPD-Landtagsfraktion einen eigenen Gesetzentwurf für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt eingebracht – von Grün-Schwarz wurde er pauschal abgelehnt.
Dr. Hendrik Rupp
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