„Die Landesregierung steckt in ihrer Haltung zu einem Tarifvertrag für studierenden Beschäftigte in einer veralteten und verkrusteten Struktur fest“, kritisiert Kliche-Behnke: „Grün-Schwarz sieht die Arbeit als wissenschaftliche oder studentische Hilfskraft immer noch als eine Art freiwilliges Praktikum im Wissenschaftsbetrieb an und ignoriert, dass auch die Tätigkeit studentischer Hilfskräfte Arbeit ist, die oft zum Lebensunterhalt oder zur Finanzierung des Studiums dient.“
Kliche-Behnke weiter: „Professorinnen und Professoren oder auch Hochschulleitungen werden immer noch als Gutsherren-ähnliche und gütige Versorger gesehen, die egal was sie tun, es immer zum Wohle der Studierenden tun. Aber auch das schönste Versprechen des fürsorglichsten Arbeitgebers ersetzt nicht die Sicherheit eines Tarifvertrages. Deswegen muss das Land sich in den anstehenden Verhandlungen zum TV-L bewegen und einem Tarifvertrag für studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte zustimmen, der Mindestvertragslaufzeiten vorsieht, eine gesicherte Entlohnung über dem Mindestlohn, Urlaubsanspruch, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder Zeitzuschläge sicherstellt und Mitbestimmungsrechte stärkt.“
Florian Schnabel
Pressestelle