Für den SPD-Rechtsexperten Dr. Boris Weirauch war das Urteil aus Karlsruhe zu erwarten und schafft nun Klarheit über die Voraussetzungen der Vergabe von öffentlichen Geldern an politische Stiftungen: „Es wäre geradezu absurd, wenn zukünftig demokratiefeindliche Stiftungen mit Steuergeldern in Höhe von Millionen gefördert werden würden. Deshalb muss der Bundestag auf Basis des Karlsruher Urteils zügig ein Stiftungsförderungsgesetz auf den Weg bringen. Der Bundesgesetzgeber muss rote Linien ziehen und die Vergabe und Verwendung der Gelder für politische Stiftungen gesetzlich so regeln, dass Stiftungen, die nicht mit beiden Beinen auf dem Boden des Grundgesetzes stehen, von einer finanziellen Förderung ausgeschlossen sind. Diese Wachsamkeit sind wir unserem Land und unserer Demokratie schuldig.“

Achim Winckler
Pressesprecher

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