MdL Rainer Stickelberger: „Der Finanzminister hat 65 Millionen Euro am Parlament vorbei bewilligt. Das ist ein verfassungs­widriger Verstoß gegen das Haushaltsrecht des Landtags“

Die SPD-Landtagsfraktion hat heute beim Staatsgerichtshof Klage gegen das aus ihrer Sicht eindeutig verfassungswidrige Verhalten der Landesregierung bei der Finanzierung der Bewährungshilfe eingereicht. „Der Finanzminister hat 65 Millionen Euro am Parlament vorbei bewilligt. Das ist ein verfassungswidriger Verstoß gegen das Haushaltsrecht des Landtags“, begründete Rainer Stickelberger, rechtspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, das Organstreitverfahren.

Stickelberger will die „Schlamperei“ von Minister Goll bei der ohnehin fragwürdigen Privatisierung der Bewährungshilfe und das daraus folgende verfassungswidrige Finanzgebaren am Freitag dieser Woche bei der Beratung des Justizhaushalts im Finanzausschuss erneut aufs Tapet bringen.

Im Fall der Ausgaben für den Bewährungshilfeverein hat sich Finanzminister Stratthaus nach Ansicht der SPD in der Sitzung des Finanzausschusses am 23. November 2006 zu Unrecht auf das Notbewilligungsrecht nach Art. 81 der Landesverfassung und die Landeshaushaltsordnung berufen. Außerplanmäßige Ausgaben dürfe der Finanzminister nur bewilligen, wenn sie „unvorhergesehen und unabweisbar“ sind. Bei der Privatisierung der Bewährungshilfe hätten diese Voraussetzungen aber eindeutig nicht vorgelegen.

Rainer Stickelberger: „Justizminister Goll war zunächst nicht in der Lage, die jahrelang geplante Privatisierung in einem zeitlich überschaubaren Rahmen zu regeln. Dann sprang der Finanzminister für ihn in die Bresche, als es um die Finanzierung ging.“ Die beiden Minister hätten durch ihr eigenes handwerkliches Unvermögen erst die zeitlichen Zugzwänge geschaffen, die sie dann als fadenscheinige Begründung für ihr verfassungswidriges Finanzgebaren ins Feld führten.

Nach den Worten Stickelbergers besteht die Gefahr, dass eine derartige Umgehung des Parlaments Schule macht und so sein Königsrecht schleichend ausgehöhlt wird. Die Wiederholungsgefahr lasse sich auch daran ablesen, dass die Vertreter von CDU und FDP das antiparlamentarische Verhalten der Regierung widerspruchslos hingenommen und sich noch nicht einmal von schwer wiegenden rechtlichen Bedenken des Rechnungshofes und der Landtagsverwaltung beeindruckt gezeigt hätten.

Rainer Stickelberger: „Wir haben die rechtliche Ausgangslage für unsere Klage beim Staatsgerichtshof sorgfältig geprüft und sind zum Ergebnis gekommen, dass wir gute Chancen haben, dort Recht zu bekommen. Dieser Regierung muss von höchster richterlicher Instanz ins Stammbuch geschrieben werden, dass es ihre verfassungsmäßige Pflicht ist, die verbrieften Rechte des Parlaments zu achten.“

Martin Mendler
Stellv. Pressesprecher