Wie viel Wohl ist Tierwohl?
Die Ansprüche der Gesellschaft an das Wohlergehen unserer Nutztiere ist gewachsen, auch in der Landesverfassung ist der Tierschutz verankert. Doch trotz einiger Fortschritte im Tierschutz sind die Haltungsbe-dingungen noch lange nicht tierschutzgerecht. Viele Landwirtinnen und Landwirte wollen das Wohl ihrer Nutztiere erhöhen, sind aber zugleich einem wachsenden Preisdruck ausgesetzt. 80 Prozent der Verbrau-cher sind bereit, mehr für Fleisch zu bezahlen, wenn sie wissen, dass die Tiere besser gehalten wurden. Das Tierwohl rangiert laut Ernährungsreport der Bundesregierung auf Platz 1 noch vor Qualität und Um-weltstandards. Und viele Betriebe zeigen uns längst, dass das auch geht. Gerade in Baden-Württemberg halten viele Landwirtinnen und Landwirte ihre Tiere bewusst weniger intensiv. Doch ist es schwierig, dabei zugleich wirtschaftlich erfolgreich zu arbeiten. Für manche Tiere gibt es noch immer keine Haltungsverordnungen, während bei anderen die Standards noch immer zu niedrig sind. Schweine, Legehühner, Mast-hähnchen und Puten haben nicht genug Platz, meist auch zu wenig Tageslicht und keine Beschäftigungsmöglichkeiten. Feder-picken bei Geflügel ist die Folge, das Kupieren der Schwänze bei Schweinen soll Ver-biss vorbeugen. Moderne Offenställe ohne Anbindehaltung werden in der Rinderhaltung schon lange erfolgreich eingesetzt, sind aber noch längst nicht überall selbstverständlich. Das Töten von Küken wird zum Glück nun endlich durch andere Methoden ersetzt (z. B. durch Zucht von Zwiehühnern oder Geschlechtsdiagnose im Eistadium). Auf Biobetrieben geht es den Tieren in der Regel besser, doch zahlreiche Beispiele zeigen, dass auch in konventionellen Betrieben mehr Tierwohl möglich ist, ohne dass die Erzeugungskosten erheblich zunehmen. Und auch die Tierhaltung in Biobetrieben muss genügend unabhängigen Kon-trollen unterliegen. Eine Studie des Bundeslandwirtschaftsministeriums kam bereits 2017 zu dem Schluss, dass schon für einen minimalen Preisaufschlag sich Fleisch produzieren ließe, obwohl die Tiere erheblich tiergerechter gehalten würden, mit mehr Platz, ausreichend Tageslicht und ohne nicht-kurative Eingriffe wie Schnabelkürzen oder das Kupieren von Schwänzen. Dieses Ziel muss in der Tierhaltung deshalb mit-telfristig erreicht werden. Wir begrüßen eine konsequente Umsetzung der Empfehlungen der „Borchert-Kommission“ für eine künftige Tierhaltung. Diese Grundsätze müssen sich in den neuen Tierhaltungsver-ordnungen widerspiegeln. Die Umstellung der Landwirtschaft muss aber auch so gefördert werden, dass sie den Erhalt der bisherigen Erzeugungszweige sichert und diese Erzeugung nicht ins Ausland abwandert. Ein wichtiger Aspekt der Verbesserung der Tiergesundheit ist auch die Einrichtung einer Tiergesundheitsdatenbank. Sie würde helfen, Probleme in Betrieben schneller zu erkennen und durch Beratung und Kon-trollen in den Griff zu bekommen, bevor über einen weiteren Skandal in den Medien berichtet werden muss.
Milchwirtschaft und Rinderhaltung
Die Milcherzeugung ist besonders für die Landwirtschaft in Baden-Württemberg von großer Bedeutung, denn rund 8.500 Betriebe im Land halten etwa 450.000 Kühe und Färsen (weibliche Jungrinder). Dagegen ist die Bullen- und Kälbermast im Land wenig verbreitet. Viele Rinder werden im Land immer noch wäh-rend der Wintermonate und teils sogar ganzjährig angebunden gehalten. Ein Verbot der ganzjährigen An-bindehaltung mit vertretbaren Übergangsfristen, wie vom Bundesrat vor Jahren bereits gefordert, ist schon lange überfällig. Die Landesfördermittel für entsprechende Stallneu- und -umbauten sind bei Wei-tem zu gering, um diesen Missstand in den nächsten Jahren abzubauen. Hier ist eine Offensive des Landes nötig. Aber auch die Intensivhaltung und Zucht der letzten Jahrzehnte hat dem Tierwohl entgegenge-wirkt: Kühe, die immer mehr Milch weit jenseits der 10.000 Liter jährlich geben sollen, werden nicht alt und sind krankheitsanfälliger. Neben der biologischen Landwirtschaft können hier auch Extensivierung und z. B. die Heumilcherzeugung dem Trend der ständigen Leistungserhöhung auf Kosten der Tiere ent-gegenwirken. Nicht hinnehmbar sind auch die bisherigen Tiertransporte von jungen Kälbern ins Ausland. Die Tiere können nicht adäquat versorgt werden, die Transportzeiten sind erheblich zu lang und EU-Recht erschwert bislang das Verbot dieser Art des Exportes. Grund ist aber auch eine arbeitsteilige „industrielle“ Landwirtschaft, in der reine Milchbetriebe die männlichen Kälber nicht gebrauchen können und diese, nicht zuletzt, weil sie von reinen Milchkühen statt Zweinutzungsrassen abstammen, sich kaum zur Käl-bermast im Inland eignen. Hinzu kommt eine geringe Nachfrage nach Kalbfleisch in Deutschland. Hier hilft nur ein Bündel von Maßnahmen, um diese Missstände zu beseitigen: Verstärkter Einsatz von Zweinutzungsrindern, Kälbermast auch in Süddeutschland, ein Abgabeverbot zu junger Kälber, sowie Transportauflagen hinsichtlich Dauer, Temperatur, Versorgung und Mindestalter der Tiere, die auch aus-reichend kontrolliert werden müssen. Allein konsequente Kontrollen der Transporte würden schon heute diesen Missstand weitgehend beseitigen, doch diese werden leider nicht durchgeführt.
Besser für Mensch, Umwelt und Tier: Biologische Landbewirtschaftung
Gut 32.000 landwirtschaftliche Betriebe gibt es im Land. Von über 6.000 davon werden knapp 15% der landwirtschaftlichen Nutzfläche ökologisch bewirtschaftet. Die Haltungsmethoden hinsichtlich Freiland, Platz pro Tier und die Art der Böden im Stall ist in der biologischen Landwirtschaft tiergerechter und des-halb ist ein Anwachsen des Anteils der biologischen Bewirtschaftung im Land auch im Sinne des Tierschut-zes. Bis 2030 einen Anteil von 30 bis 40 % der Fläche und der Betriebe, möglichst auch mehr, zu erreichen, ist also zu begrüßen und erstrebenswert. Bund und Land müssen ihre Förderpolitik entsprechend ausrichten.
Qualitätslabel und Kontrollen – für mehr Transparenz und Vertrauen
Gerade weil der Lebensmittelhandel in Deutschland sich zu einem Oligopol weniger Akteure entwickelt hat, muss er in die Pflicht genommen werden, sich auch eigenständig um mehr Umweltfreundlichkeit und Tierwohl in der Landwirtschaft zu kümmern. Die neue Kennzeichnungsverordnung des Bundes sorgt für mehr Klarheit und Transparenz hinsichtlich Qualität, Tierwohl und Herkunft. Wichtig sind nun noch die neuen und weiterentwickelten Tierhaltungsverordnungen für alle Nutztiere, die sich an den Tierwohlempfehlungen der Borchert-Kommission orientieren und angemessene Übergangsfristen sowie Fördermittel für die tierhaltenden Betriebe beinhalten müssen.
Schlachtung – Regionalität, Transparenz und kurze Transporte
Vor allem auch für das Tierwohl ist es gut, wenn es genügend regionale Schlachthöfe und Schlachtmöglichkeiten gibt, damit die Anfahrtswege kürzer sind und weniger Stress entsteht. Die Schlachtstätten im Land müssen technisch so ausgestattet sein und auch so engmaschig kontrolliert werden, dass Skandale durch unsachgemäße Betäubung und Schlachtung endlich der Vergangenheit angehören. Eine verbindlich vorgeschriebene Kameraüberwachung ist dabei ebenso einzusetzen, wie es nötig ist, eine neue Kontroll-behörde auf Landesebene zu schaffen, die Schlachtstätten, Tiertransporte und Tierhaltungen kontrolliert. Hier sind klare Zuständigkeiten und Strukturen im Land nötig. Mit der unabhängigen Tierschutzeinheit BW haben wir hierfür einen entsprechenden Vorschlag gemacht. Die bisher viel zu seltenen Angebote mo-biler Schlachtung und dezentraler Schlachtung, sowie moderne Strukturen müssen gefördert und ausge-baut werden. Ein gutes Beispiel ist das „Fairfleisch“-Projekt in Überlingen. Das liegt im Interesse des Tier-schutzes wie auch der Verbraucherinnen und Verbraucher.
Digitalisierung für mehr Tierwohl
Die heutige Landwirtschaft ist mehr und mehr von der Digitalisierung geprägt. Auch die Tierhaltung pro-fitiert von der Digitalisierung. Dabei steigt nicht nur die Produktivität, sondern auch das Tierwohl kann durch moderne Technik verbessert werden, wenn z.B. moderne Sensorik auf dem Melkstand kranke Tiere rechtzeitig erkennt. Auch der Freilauf der Tiere bei gleichzeitiger Kontrolle ihrer Gesundheit und ihres Wohlbefindens ist durch Digitaltechnik heute möglich. Zunehmend hält auch die KI Einzug in die land-wirtschaftliche Digitaltechnik. Damit bieten sich zusätzliche Chancen für die Robotik in der Landwirt-schaft. Die Politik sollte die Digitalisierung dort fördern, wo sie zur Arbeitserleichterung für die Menschen führt und das Tierwohl verbessert sowie zu einer Schonung der Umwelt beiträgt. Zugleich müssen digitale Technologien genutzt werden, um über eine Tiergesundheitsdatenbank und ein Monitoring in den Tierkörperbeseitigungsanstalten mehr Tierschutz für Nutztiere zu erreichen.
Tierversuche für die wissenschaftliche Forschung
Die Minimierungsstrategie zur Reduzierung von Tierversuchen in Forschung und Lehre ist konsequent weiter zu verfolgen und fortzuentwickeln. Die Alternativen durch Versuche an Gewebe anstelle lebender Tiere sind weiterzuentwickeln und verstärkt zu nutzen.
Tierheime und Auffangstationen
Die Tierheime und Auffangstationen im Land leisten eine wertvolle und wichtige Arbeit. Auch behördliche Maßnahmen wie die Wegnahme von Hunden oder die Beschlagnahme von Tieren ist ohne solche Tier-heime und Aufnahmestationen nicht denkbar. Dies gilt ebenso für die Versorgung von verletzten Greifvögeln und anderen Wildtieren. Damit die Tierheime und Auffangstationen ihre Aufgaben erfüllen können, bedürfen sie einer regulären und nicht nur investiven Landesförderung neben der kommunalen Unterstützung.
Exoten
Seit vielen Jahren werden exotische Tiere privat gehalten, die oftmals nicht artgerecht untergebracht sind und in vielen Fällen auf dunklen Wegen direkt der Natur entnommen sind, obwohl sie unter Artenschutz stehen. Zudem führen manche Tiere zu Problemen, wenn sie ausbrechen und die örtliche Feuerwehr oder das Veterinäramt sich um das Einfangen von Schlangen, Giftspinnen oder giftigen Fröschen kümmern müssen. In Baden-Württemberg in Obhut genommene Tiere werden dabei meist zu Exotenauffangstati-onen in Bayern und Rheinland-Pfalz gebracht, weil das Land keine eigenen Kapazitäten hierfür vorhält. Hier braucht es eigene Stellen im Land und eine Unterstützung der bisherigen Partner. Zur Sicherung des Tierschutzes wie auch des Artenschutzes ist hier eine deutlich dichtere Kontrolle des Handels sowie der Halterinnen und Halter erforderlich.
Hunde und Katzen
In der Hundehaltung ist vor allem der illegale Welpenhandel ein Problem. Dieser kann nur durch ausrei-chende Kontrollen und abschreckende Strafen eingedämmt werden. Auch die Halter und Käufer solcher Hunde sollten verstärkt in den Fokus genommen werden. Wir unterstützen eine verpflichtende Registrie-rung von Hunden und Katzen durch ein Chip-Verfahren, das auch dem Aussetzen von Tieren entgegen-wirkt.
Für Katzen ist es unter Tierschutzaspekten wichtig, der Verwilderung und ungesteuerten Vermehrung ent-gegenzuwirken. Das seit Jahren bestehende Katzenschutzpro-gramm des Landes, das Katzenschutzkon-zepte der Kommunen unterstützt und die Kastration freilaufender Katzen fördert, zeigt fast keine Wir-kung. Hier ist dringend nachzusteuern, damit das Programm landesweit in allen Kommunen, bzw. Land-kreisen umgesetzt wird. Dies wirkt auch der Gefahr der genetischen Vermischung von Hauskatzen mit der sich wieder ausbreitenden Wildkatze entgegen.
Zoologische Gärten und Artenschutz
Zoos dienen nicht nur der Volksbildung und Naturpädagogik. Die Zoologischen Gärten im Land sind heute auch wichtige Partner für den weltweiten Artenschutz. In internationalen Zuchtprogrammen werden Ar-ten erhalten und auch für Auswilderungen vorbereitet. Daneben helfen Zoos auch, Tiere aus Beschlagnah-men oder ehemalige Zirkustiere aufzunehmen und tiergerecht zu halten. Bei diesen wichtigen Aufgaben muss auch das Land die Zoos unterstützen.
Tiergehege
Die Tiergehege im Land sind auf die Einhaltung einer artgerechten Tierhaltung zu kontrollieren. Gehege mit guten und tierschutzgerechten Haltungsbedingungen können zum Artenschutz beitragen.
Tiere im Zirkus
Große Wildtiere vom Löwen über Zebras bis zum Elefant, Bären und Seehund haben in Zirkussen nichts zu suchen. Sie können dort nicht tiergerecht gehalten werden und gegen die vorhandenen Tierschutzvor-gaben wird daher zwangsläufig verstoßen. Die entsprechende Regelung des Bundes ist daher zu überar-beiten. Dafür muss sich das Land aktiv einsetzen.
Tauben
Die Tauben in unseren Städten sind einerseits oft bemitleidenswerte Geschöpfe, andererseits bieten sich ihnen gute Bedingungen für eine starke Vermehrung und sie beeinträchtigen viele Bauwerke. Methoden, dieser Vermehrung entgegenzuwirken, sind vielfach erprobt, kostengünstig und erfolgreich, sie müssen jedoch auch vom Land angereizt werden, damit sie flächendeckend angewandt werden.
Forderungen:
1. Die Kontrollen in der Tierhaltung, insbesondere in zertifizierten Betrieben mit entsprechenden Labels, müssen deutlich erhöht und verbessert werden. Dafür muss auch auf Landesebene eine neue Kon-trollbehörde geschaffen werden. Die Tierschutzeinheit BW ist unsere Antwort auf die Versäumnisse der vergangenen Jahre.
2. Es ist eine Schwerpunktstaatsanwaltschaft Tierschutz einzurichten, um die Verfahren im Land zu bündeln und effektiver gegen Verstöße vorgehen zu können.
3. Die Veterinärverwaltung ist auf den verschiedenen Verwaltungs-ebenen personell aufzustocken und technisch besser auszustatten. Der Investitionsstau ist aufzulösen.
4. Die Tierhaltung wird durch die neuen Tierhaltungsverordnungen des Bundes (auf Basis der Empfehlungen der Borchert-Kommission) spürbar verbessert werden. Das Land muss deren Umsetzung jedoch durch Beratung, Kontrollen und eine angemessene Förderpolitik begleiten. Dadurch müssen ins-besondere die Haltungsbedingungen in der Schweinehaltung und der Geflügelhaltung deutlich verbessert werden, und die Anbindehaltung von Rindern ist mit einer Übergangsfrist zu beenden. Tierhaltungssysteme müssen zulassungspflichtig werden.
5. Kontrollen von Nutztiertransporten sind häufiger und konsequenter durchzuführen und die tier-schutzwidrigen Kälbertransporte durch Unterwegskontrollen zu unterbinden. Jeder vermeidbare Tiertransport muss verhindert werden. Auch andere rechtswidrige Tiertransporte, wie die von Zuchtrindern nach Afrika und Asien, müssen unterbunden werden. Europarechtswidrige Gesetzeslücken müssen geschlossen werden.
6. Die neue Kennzeichnungsverordnung des Bundes muss durch Handel und Land so umgesetzt werden, dass die Kennzeichnung von Qualität, Herkunft und Tierwohl klar ersichtlich ist und kein unüber-schaubares Dickicht zu vieler Kennzeichnungen und Siegeln entsteht.
7. Die Kontrollen in den Schlachtstätten des Landes müssen verdichtet werden und sich auch auf den Schlachtprozess beziehen. Eine verbindlich vorgeschriebene Kameraüberwachung ist rechtskonform auszugestalten und in Fällen des Verdachts auf tierschutzwidriges Fehlverhalten müssen die Behör-den Zugriff erhalten. Für die Kontrollen ist ein neuer Ausbildungsgang Schlachtkontrollen zu schaffen.
8. Betäubungs- und Tötungsgeräte an den Schlachtstätten bedürfen endlich eines Prüfungs- und Zulassungsverfahrens und regelmäßiger Kontrollen.
9. Alternative Schlachtungen, die im Interesse von Tierwohl und Verbrauchern sind, sind verstärkt zu fördern (Vor-Ort-Schlachtungen, mobile Schlachthöfe und Projekte wie bspw. Fairfleisch in Überlin-gen). Zudem muss eine regionale und vielfältige Schlachthofstruktur erhalten werden, auch um lange Tiertransporte zu vermeiden.
10. Die Technisierung und Digitalisierung kann einen wichtigen Beitrag zum Tierwohl in Baden-Württemberg leisten und die Standards für Tierschutz erhöhen. Technische Innovationen müssen dort, wo sie den Landwirten (Arbeitserleichterung), dem Tierwohl oder der Umwelt dient, gefördert werden. Nicht förderwürdig ist das Erreichen höherer Erträge auf Kosten von Menschen, Tieren und Umwelt.
11. Die Tiergesundheitsdatenbank ist bundesweit einzuführen. Ebenso benötigen wir ein Monitoring an den Tierkörperbeseitigungsanstalten und eine Meldepflicht für tierärztliche Hofbesucher bei tier-schutzrelevanten Problemen.
12. Tierversuche in der Forschung im Land sind weiter zu reduzieren. Dazu ist die Minimierungsstrategie weiter zu entwickeln und fortzusetzen.
13. Tierheime und Tierauffangstationen sind auch vom Land ausreichend zu fördern, sodass genügend Plätze vorgehalten werden können. Zudem müssen genügend Plätze für beschlagnahmte exotische oder herrenlose Tiere zur Verfügung stehen.
14. Der Handel mit Exoten und deren Haltung ist strenger zu überwachen und Artenschutzvorgaben müssen konsequent durchgesetzt werden.
15. Eine einheitliche Registrierungspflicht für Hunde und Katzen per Chipimplantat ist bundesweit einheitlich anzustreben, um damit auch dem illegalen Tierhandel (bezogen auf alle Tierarten) und dem Aussetzen von Tieren entgegenzuwirken.
16. Das Programm zum Schutz von Hauskatzen ist zu überarbeiten und auf das ganze Land auszurollen.
17. Die zoologischen Gärten im Land sind bei ihren Arterhaltungs- und Zuchtprogrammen im Sinne des Artenschutzes zu unterstützen.
18. Wildtiergehege im Land sollen die Tiere artgerecht halten und sind hierzu konsequent zu kontrollieren.
19. Groß-Wildtiere haben in Zirkussen nichts zu suchen. Daher ist eine entsprechende Verschärfung der Regelung des Bundes für die Haltung von Tieren in Zirkussen und Tierschauen anzustreben. Die zoo-logischen Gärten im Land sind für ihre diesbezügliche Unterstützung zu fördern.
20. Der Tierschutz von Tauben in unseren Städten ist durch ein Förderprogramm zur Reduzierung der Populationen zu unterstützen.