MdL Reinhold Gall: „Man kann den Eindruck gewinnen, dass die Arbeitsaufnahme durch bürokratische Hindernisläufe bewusst erschwert werden soll“
Die SPD-Landtagsfraktion übt Kritik an der gestern Abend veröffentlichten Anordnung des baden-württembergischen Innenministeriums zum Bleiberecht. Nach Ansicht des innenpolitischen Sprechers der Fraktion, Reinhold Gall, wurden bei der Umsetzung des Beschlusses der Innenministerkonferenz in Landesrecht unnötig hohe Hürden errichtet. Insbesondere jene Ausländer, die den Nachweis über eine verbindliche Jobzusage erst noch erbringen müssen, würden zu einem bürokratischen Hindernislauf gezwungen. Solche Bewerber bräuchten zuerst die Zusage des Arbeitgebers, dann einen Bescheid der Ausländerbehörde, danach einen Bescheid der Bundesagentur für Arbeit und dann erneut der Ausländerbehörde, bevor sie überhaupt mit der Arbeit beginnen können.
Dieses komplizierte und aufwändige Verfahren sei umso unverständlicher, da im vergangenen Jahr zur einfacheren Handhabung genau solcher Fälle das so genannte „one-stop-government“-Verfahren eingeführt worden sei. Dabei regeln die Ausländerbehörde und die Bundesagentur für Arbeit die notwendigen Formalitäten untereinander. Das jetzt gewählte Verfahren des Innenministers dagegen lasse befürchten, dass auch Arbeitgeber vor solchen Schwierigkeiten zurückschrecken und im Zweifel die Arbeit lieber anderen Bewerbern anbieten, kritisiert der SPD-Innenexperte.
Offen geblieben sei in der Anordnung des Innenministers zum Bleiberecht auch die Frage, ob die bisher nur geduldeten Flüchtlinge eine Arbeit auch außerhalb von Baden-Württemberg suchen können. Ungeklärt sei zudem, ob sie nur solche Arbeiten annehmen dürfen, für die weder Deutsche noch EU-Ausländer zur Verfügung stehen.
Gall: „Wir wollen, dass die Flüchtlinge eine echte Chance auf ein Bleiberecht bekommen, nicht nur auf dem Papier. Hier muss Innenminister Rech noch deutlich nachbessern.“