Fünf Forderungen der SPD-Landtagsfraktion zur erfolgreichen Umsetzung von Inklusion
Inklusion ist ein Grundrecht und nicht verhandelbar. Das gilt für alle Teile unserer Gesellschaft und das gilt in besonderem Maße für Einrichtungen der frühkindlichen Bildung und für unsere Schulen. Es ist dem großen Engagement vieler Schulen zu verdanken, dass Inklusion für zahlreiche Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler bereits heute selbstverständlich zum Schulalltag gehört. Die grün-schwarze Landesregierung hingegen setzt das Grundrecht auf Inklusion nicht um, sie klammert das Thema weiterhin aus: In den Bildungsreformen spielt Inklusion bisher überhaupt keine Rolle. Das führt dazu, dass aufgrund fehlender Unterstützungsleistungen Inklusion immer weniger stattfindet.
Die SPD-Landtagsfraktion will das ändern: Bereits mit dem Positionspapier „Die Inklusive Schule – auf dem Weg zur erfolgreichen praktischen Umsetzung“ wurden umfangreiche Forderungen verabschiedet. Aufgrund der Aktualität möchten wir erneut sechs konkrete Forderungen an die Landesregierung richten, die erfolgreiche Inklusion an unseren Schulen ermöglichen soll:
Inklusion muss Aufgabe aller Schularten sein.
Inklusion ist nicht Aufgabe einzelner Schularten, sondern aller Schularten. Wir fordern, dass alle Schularten einen inklusiven Bildungsansatz adaptieren und diesen mithilfe von individuellen „Inklusionsentwicklungsplänen“ (IEP) umsetzen und an die individuellen Gegebenheiten vor Ort anpassen. In diesem sollen die Schulen aller Schularten im Rahmen ihrer Profil- und Leitbildentwicklung das Thema Inklusion aufgreifen und individuelle Konzepte für ihre Schule erarbeiten. Auch notwendige Veränderungen sollen darin festgehalten werden.
Des Weiteren muss auch für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf die uneingeschränkte Teilnahme an Ganztagesangeboten ermöglicht werden.
Der Inklusionsgedanke muss in der Lehrkräfteausbildung stärker verankert werden.
Wir fordern, dass Inklusion verpflichtender Bestandteil aller Lehramtsstudiengänge ist und als grundlegende Unterrichtsform verankert wird. Inklusive Unterrichtsstrukturen und Konzepte müssen eine größere Rolle in den Lehrplänen spielen. Auch in der Lehrkräftefortbildung muss Inklusion stärker berücksichtigt werden.
Start einer Ausbildungsoffensive im Bereich Sonderpädagogik.
Wir fordern eine Ausbildungsoffensive im Bereich Sonderpädagogik mit einem Ausbau der Studienplätze und der Attraktivitätssteigerung des Aufbaumasterstudiengangs durch mehr Anrechnungsstunden. Der bisherige Ausbau reicht bei weitem nicht aus und wird der Nachfrage nicht gerecht. Viele Schulen können aktuell kein inklusives Bildungsangebot bereitstellen, weil die dafür notwendigen Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen nicht zur Verfügung stehen.
Für mehr Unterstützung an Schulen: Multiprofessionelle Teams und langfristig das Ziel des Zwei-Pädagogen-Prinzips.
Eine auskömmliche Ausstattung aller Schulen mit sonderpädagogischen Lehrkräften ist Grundvoraussetzung für qualitätsvolle Unterrichtsangebote. Grundsätzlich ist das Ziel zur Verbesserung inklusiver Strukturen an den Schulen daher die Umsetzung des Zwei-Pädagogen-Prinzips. Dieses soll in fünf bis zehn Jahren flächendeckend umgesetzt werden. Weiter fordern wir die Einrichtung einer fest verankerten Krankheitsvertretung für sonderpädagogische Fachkräfte in den Schulämtern.
Ein inklusiver Bildungsansatz begründet zudem den Aufbau multiprofessioneller Teams an allen Schulen. Bereits jetzt sind unter anderem Fachkräfte aus der Schulsozialarbeit und Schulpsychologie sowie Schulbegleitungen und pädagogische Assistenzen an der Gestaltung des Schulalltags beteiligt. Die zunehmende Heterogenität der Schülerschaft verlangt den flächendeckenden Ausbau dieses multiprofessionellen Ansatzes.
In diesem Sinne fordern wir eine klare Rollen- und Aufgabenbeschreibung sowie eine daran angepasste Qualifizierung der Schulbegleitung, die zur Umsetzung der Inklusion an Schulen beitragen. Für die Finanzierung der Schulbegleitung muss die Landesregierung eine Einigung mit den Kommunen finden.
Unsere Forderung ist zudem, den Klassenteiler inklusiv beschulter Klassen an allgemeinbildenden Schulen auf höchstens 24 Schülerinnen und Schüler festzulegen.
Inklusion muss in die sozialindexbasierte Ressourcensteuerung aufgenommen werden.
Die sozialindexbasierte Ressourcensteuerung kann einen wichtigen Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit leisten. Deshalb muss bei deren Berechnung zukünftig auch Inklusion als Faktor gewichtet werden.
05.11.2024
Arbeitskreis Bildung, Jugend und Sport der SPD-Landtagsfraktion Baden-Württemberg