Der Sprecher für Rettungsdienste der SPD-Landtagsfraktion, Klaus Ranger, äußert sich zum Entscheid des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, wonach die Regeln zur Hilfsfrist für Rettungsdienste unwirksam erklärt wurden, wie folgt:
„Die Landesregierung kommt bei notwendigen Reformen des Rettungsdienstwesend nicht in die Gänge. Wir warten beispielsweise noch immer auf das lang angekündigte Leitstellengesetz. Nun zeigt sich, dass die Landesregierung die wenigen Dinge, die sie überhaupt angeht, nur stümperhaft macht. Es kann nicht sein, dass ihr bei einem so essenziellen Thema wie der Regelung der Hilfsfristen so gravierende Fehler unterlaufen, dass sie unwirksam sind. Der Innenminister scheint außer Stande, das Rettungsdienstwesen professionell zu regeln. Das lässt wenig Gutes hoffen für die so dringend erforderlichen Projekte für einen krisenfesten Rettungsdienst in Baden-Württemberg.“
Achim Winckler
Pressesprecher