Sckerl und Binder: Keine Zweifel an Verfassungsgemäßheit des Untersuchungsausschusses Schlossgarten II – deshalb Zustimmung zu Gutachten
„Wir haben keine Bedenken an der Verfassungsgemäßheit des Untersuchungsauftrages. Deshalb kann das gerne ein Gutachter überprüfen“, sagte Uli Sckerl, Obmann der Grünen im Untersuchungsausschuss Schlossgarten II. Die Fraktionen von Grünen und SPD haben einem Gutachten über die Verfassungsmäßigkeit deshalb am Donnerstag zugestimmt. „Es bleibt aber dabei, dass die CDU-Argumentation abwegig ist: Der Ausschuss muss überprüfen können, ob dem ersten Untersuchungsausschuss von der Mappus-Regierung Unterlagen vorenthalten wurden“, betonte Sascha Binder, SPD-Obmann im Untersuchungsausschuss.
Die kruden Thesen der CDU zur vermeintlichen Unzulässigkeit des Ausschusses seien auch aus anderen Gründen bemerkenswert. „Der Regierungsbericht ist der Beginn und nicht der Abschluss der Ausschusstätigkeit“, betonte Sckerl. „Herr Dr. Löffler von der CDU hat nicht verstanden, dass es Sache des Ausschusses ist, Zeugenvernehmungen durchzuführen und den Sachverhalt zu bewerten“, so Binder. Damit stehe der Ausschuss jetzt erst am Anfang seiner Arbeit.
„Die CDU selbst scheint von ihren eigenen Argumenten wenig überzeugt zu sein, sonst hätte sie die Aussetzung des Ausschusses beantragt“, so der SPD-Obmann. Stattdessen habe sie aktiv an der Beweisaufnahme eines – aus ihrer Sicht verfassungswidrigen – Ausschusses mitgewirkt.
„Den CDU-Gutachter Schwarz mussten wir ablehnen“, so Sckerl. So habe Schwarz jahrelang in der Grundsatzabteilung der CDU-geführten Staatskanzlei in Nordrhein-Westfalen gearbeitet. Als Gutachterin wurde nun Prof. Dr. Pascale Cancik benannt, die an der Universität Osnabrück lehrt. Sie ist spezialisiert im Parlamentsrecht.
Stuttgart, 22. Mai 2014