MdL Rolf Gaßmann: „Stuttgart darf nicht zum Eldorado für Waffennarren und Sammler von Nazi-Reliquien werden „
Parlamentsinitiative eingebracht
Die SPD-Landtagsfraktion hat die Landesregierung aufgefordert, mit allen rechtlichen Möglichkeiten gegen die Ende April geplante Stuttgarter Waffenbörse vorzugehen. Der Stuttgarter Abgeordnete Rolf Gaßmann machte in einem Parlamentsantrag keinen Hehl daraus, dass es ihm am liebsten wäre, diese Waffenshow nach den schrecklichen Erfahrungen von Erfurt und Waiblingen ganz zu verbieten. Das Mindeste sei allerdings, dass die Landesregierung alle rechtlichen Hebel in Bewegung setzt, um den Zutritt auf ein Minimum zu begrenzen. Falls die Landesregierung doch zulassen sollte, dass für diese Waffenbörse eine Ausnahmegenehmigung nach dem Waffengesetz erteilt wird, dann müsse sie auf jeden Fall durch massive Beschränkungen dafür sorgen, dass Kinder, Jugendliche und Waffennarren ohne Waffenbesitzkarte keinen Zutritt erhalten. Das Land Nordrhein-Westfalen z. B. habe dies bereits erfolgreich vorexerziert und erteile Ausnahmegenehmigungen nur, wenn Besuchern ohne Waffenbesitzkarte der Zutritt zu solchen Waffenbörsen verwehrt wird.
Gaßmann: „Nach den schrecklichen Erfahrungen von Erfurt, aber auch an der Schule in Waiblingen, hat diese Landesregierung schärfere Kontrollen, genaueres Hinsehen und die Eindämmung von Waffenbesitz angekündigt. Jetzt kann sie beweisen, dass dies nicht nur schöne Sonntagsreden waren, sondern ernst gemeinte Worte, denen auch Taten folgen.“
Aufgrund rechtlicher Beschränkungen in den jeweiligen Bundesländern wurden nach Gaßmanns Angaben die Waffenbörsen in Leipzig, Berlin, Dortmund, Rheinberg und auch in Frankfurt abgesagt. Die Gefahr sei deshalb groß, dass sich Stuttgart nun zu einem neuen Eldorado für Waffennarren und Sammler von Nazi-Reliquien entwickelt. „Dies muss die Landesregierung mit allen Mitteln verhindern.“
Einen weiteren Grund dafür, dass die Stuttgarter Waffenbörse einen großen Zulauf bekommen könnte, sieht Gaßmann auch in dem spezifischen Stuttgarter Kombi-Ticket. Wer beispielsweise eine Eintrittskarte für die gleichzeitig stattfindende Antiquitätenausstellung, oder die Mineralienbörse oder die Münzen- und Briefmarkenbörse erwirbt, bekommt automatisch ein Kombi-Ticket und damit auch Gratiszutritt zu der Waffenbörse in Stuttgart.
Gaßmann: „Diese Kombi-Karte ist geradezu eine Ermunterung, die Waffenbörse zu besuchen, da man den Eintritt ja schon bezahlt hat. Mit Blick auf Kinder und Jugendliche eine Horrorvision!“
Nach dem Waffengesetz sind der Vertrieb und das Überlassen von Schusswaffen oder Munition sowie von Hieb- oder Stoßwaffen z. B. auf Messen verboten. Ausnahmen können nur zugelassen werden, wenn öffentliche Interessen nicht entgegenstehen. Mit dieser Regelung soll dem Waffenhandel außerhalb fester Verkaufsstellen entgegengewirkt werden, um die Zahl der Waffen in der Bevölkerung so gering wie möglich zu halten und zu verhindern, dass sich unzuverlässige Personen auf solchen Verkaufsmessen mit Waffen und Munition versorgen.
Gaßmann fordert die Landesregierung in seinem Parlamentsantrag auf, dieser Intention des Gesetzgebers gerecht zu werden und mit allen gebotenen Mitteln gegen die Stuttgarter Waffenbörse vorzugehen.
Pressesprecher