Ein Landwirt hat erfolgreich die Festsetzung der Nitrat- und Phosphatgebiete in ganz Baden-Württemberg als zu unbestimmt bemängelt. Für den Betroffenen war die Abgrenzung der Gebiete nicht klar bestimmt, die Veröffentlichung durch das Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz entsprach zudem nicht den Anforderungen an die Verkündung von Verordnungen. Der Verwaltungsgerichtshof folgte dieser Auffassung. Damit war und ist unklar, welche Auflagen für Düngemittel auf welchen Flächen gelten. Trotz erheblicher Überschreitung der vom EU-Gesetzgeber auferlegten Fristen zur Umsetzung der „Nitrat-Richtlinie“ war Landwirtschaftsminister Hauk nicht in der Lage, eine rechtskonforme Verordnung zu erlassen. Nun droht Deutschland bei einer weiteren Verurteilung durch den EuGH eine Milliardenstrafe wegen der nicht erfolgten Umsetzung.
„Auf diese Weise wird den Landwirten das Leben völlig unnötig schwergemacht. Eine vernünftige und zumutbare Betriebsplanung ist so nicht möglich. Zugleich aber ist das ein Rückschlag für den Grundwasserschutz, denn die Umsetzung der Düngeverordnung des Bundes wird auf diese Weise verschleppt“, sagt Jan-Peter Röderer, der agrarpolitische Sprecher der SPD-Fraktion.
Georg Heitlinger, agrarpolitischer Sprecher der FDP/DVP-Fraktion ergänzt: „Für die betroffenen Landwirte ist das ein Schlag ins Gesicht. Wieder einmal haben sie keine Planungssicherheit. Anstatt sich mit dem vermeintlichen Erfolg seiner Grundwasserschutzpolitik zu brüsten, hätte Minister Hauk dafür sorgen müssen, dass das Land der Verpflichtung des Bundes nachkommt, die mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebiete richtig zu überprüfen. Die Landwirte haben Planungssicherheit und praxistaugliche Rahmenbedingungen verdient.“
Die Abgeordneten beider Fraktionen fordern, dass die Landesregierung und Minister Hauk nun zügig eine Rechtsgrundlage erarbeiten sollen, die der Sache dient, aber auch in der Praxis anwendbar und zumutbar ist.