Wolfgang Drexler: „Offenbar glaubt die Staatsanwaltschaft nicht der Darstellung des Ministers zum Unfallhergang. Wer aber die Öffentlichkeit täuscht, kann nicht länger im Amt bleiben“

Die SPD-Landtagsfraktion wirft Finanzminister Gerhard Stratthaus (CDU) im Zusammenhang mit seinem Unfall Anfang Oktober dieses Jahres vor, die Öffentlichkeit getäuscht zu haben. „Offenbar glaubt die Staatsanwaltschaft nicht der Darstellung des Ministers zum Unfallhergang. Wer aber die Öffentlichkeit täuscht, kann nicht länger im Amt bleiben“, erklärte SPD-Fraktionschef Wolfgang Drexler.

Nach Ansicht der SPD zeigt die Härte des Strafbefehls, den die Staatsanwaltschaft Mannheim gegen Stratthaus wegen Fahrerflucht erlassen will, dass die Ermittlungsbehörde den Angaben des Ministers zum Unfallhergang keinen Glauben schenkt. Nach dem jetzt von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß – ein Führerscheinentzug von 7 Monaten sowie eine Geldstrafe von mehreren tausend Euro – sei nach dem geltenden Strafgesetzbuch davon auszugehen, dass es bei dem Unfall am 7. Oktober dieses Jahres einen „bedeutenden Schaden“ (§ 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB) gegeben habe.

Die Würdigung der von Stratthaus begangenen Unfallflucht durch die Mannheimer Staatsanwaltschaft lasse die Erklärungen des Ministers als nicht haltbar und völlig unglaubwürdig erscheinen. Stratthaus hatte öffentlich erklärt, dass er den Schaden am Unfalltag selbst überhaupt nicht bemerkt habe.

Mit der Härte ihres Strafbefehls gegen Stratthaus gebe die Staatsanwaltschaft nach den Worten Drexlers deutlich zu erkennen, dass sie der Darstellung des Ministers keinen Glauben schenkt, sondern ihm eine vorsätzliche Entfernung vom Unfallort zum Vorwurf macht.

Wolfgang Drexler: „Ein Minister, der vorsätzlich Fahrerflucht begeht und hinterher in den Augen der Staatsanwaltschaft die Unwahrheit zum Unfallhergang sagt, ist in seinem Amt nicht länger tragbar und sollte von sich aus die Konsequenzen ziehen.“

Der frühere Staatsminister Christoph Palmer (CDU) habe aus Anlass seines Rücktritts die Maßstäbe vorgegeben, die an das Verhalten eines Ministers anzulegen sind: „Minister haben sich stets untadelig zu verhalten.“ Weil aber auch Stratthaus diesen Maßstab eindeutig verletzt habe, sollte er von seinem Amt zurücktreten, so Drexler.

Martin Mendler
Stellv. Pressesprecher