MdL Ulla Haußmann: „Land und Kommunen streiten sich auf dem Rücken der Schwächsten um die Kostenerstattung“
Die Landtags-SPD schlägt Alarm, weil behinderten und pflegebedürftigen Menschen, die in Heimen leben, die Weihnachtsbeihilfe verweigert wird. Es sei beschämend, so die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion, Ulla Haußmann, dass der Streit zwischen Land und Kommunen um die Kostenerstattung ausgerechnet auf dem Rücken der Schwächsten ausgetragen werde. In einem gemeinsamen Rundschreiben von Städtetag und Landkreistag werde den Kreisen empfohlen, die Auszahlung der Weihnachtsbeihilfe 2006 für Behinderte und Pflegebedürftige in Heimen zu verweigern, solange die Mehrkosten vom Land nicht ausgeglichen würden. Auch das ab 2007 erhöhte Taschengeld für die Heimbewohner soll nach dieser Empfehlung bis zu einer Einigung mit dem Land zurückgehalten werden.
Die Erhöhung des Taschengeldes und die Neueinführung einer Weihnachtsbeihilfe war vom Bundestag mit Zustimmung des Bundesrates Anfang November beschlossen worden. Die Kommunen fordern nun vom Land einen Ausgleich der durch dieses Gesetz verursachten Mehrkosten.
Ulla Haußmann: „Es ist absolut inakzeptabel, den Heimbewohnern die ohnehin bescheidene Weihnachtsbeihilfe in Höhe von 36 Euro zu verweigern, weil sich Land und Kommunen über die Kosten streiten. Geradezu zynisch wäre es, ihnen diese Beihilfe erst im kommenden Frühjahr auszuzahlen, wenn Weihnachten längst vorbei ist.“
Die SPD habe zwar Verständnis für die Forderung der Kommunen an das Land, für die entstehenden Mehrkosten einen finanziellen Ausgleich zu bekommen, zumal das Land im Bundesrat den entsprechenden Gesetzen zugestimmt habe. Dies dürfe aber keinesfalls zu Lasten der betroffenen Heimbewohner gehen, so Haußmann.
Nach ihren Angaben ist die Verweigerung einer nach den Vorschriften des SGB XII den Betroffenen rechtlich zustehenden Leistung rechtswidrig. Deshalb müsse die Landesregierung jetzt unverzüglich mit den Kommunen verhandeln, damit deren Zahlungsboykott zurückgenommen werde. Die SPD habe bereits eine parlamentarische Initiative gestartet, in der die Landesregierung aufgefordert werde, unverzüglich tätig zu werden.
Haußmann: „Notfalls muss im Wege der Rechtsaufsicht sichergestellt werden, dass behinderte und pflegebedürftige Menschen die ihnen rechtlich zustehenden Leistungen ohne zeitliche Verzögerung erhalten.“
Die Rechtsauffassung der kommunalen Landesverbände, dass der Bundesgesetzgeber nicht berechtigt sei, Veränderungen einer bereits bestehenden kommunalen Aufgabe vorzunehmen, sei so nicht haltbar, kritisiert Haußmann. Auch unter den neuen verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen nach der Föderalismusreform könne der Bundesgesetzgeber – sofern der Bundesrat zustimme – gesetzliche Änderungen bei einer bereits bestehenden kommunalen Aufgabe vornehmen. Bei der Sozialhilfe nach dem SGB XII handele es sich zweifelsfrei um eine bereits bestehende kommunale Aufgabe.