MdL Rainer Stickelberger: „Sorgfältige Kontrollen sind unerlässlich, denn die Prozesskostenhilfe wird aus Steuermitteln bezahlt“
Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Rainer Stickelberger, hat Justizminister Goll vorgeworfen, die Bewilligungspraxis bei der Prozesskostenhilfe (PKH) im Land schleifen zu lassen. Goll trage als verantwortlicher Minister so dazu bei, dass die Ausgaben des Landes in die Höhe getrieben werden. Anlass der Kritik ist die beratende Äußerung des Rechnungshofs Baden-Württemberg, wonach die Prüfung der Bedürftigkeit bei der Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe im Land häufig nur unzureichend durchgeführt wird. Nach den Angaben des Rechnungshofs könnten durch eine stringentere Prüfung erhebliche Einsparungen erzielt werden. Stickelberger zeigte sich über Golls Schlampigkeit im Umgang mit Steuergeldern höchst verärgert. Der Justizminister habe in einem ähnlichen Zusammenhang noch Anfang dieses Monats groß getönt „Alle Steuerzahler haben einen Anspruch darauf, dass der Staat bei der Verteilung von Steuergeldern wachsam ist“ (PM Goll vom 5.8.2005).
Stickelberger: „Goll muss sich auch bei der Prozesskostenhilfe an seinen eigenen Maßstäben messen lassen. Wenn er seine Worte ernst meint, dann muss er im Interesse der Steuerzahler dafür sorgen, dass die Bedürftigkeit konsequent geprüft wird.“
Die SPD schließe sich im Übrigen dem Vorschlag des Rechnungshofs an, die Aufgabe der Bedürftigkeitsprüfung künftig auf die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger zu übertragen, um die Richterinnen und Richter des Landes von dieser praktischen Verwaltungsaufgabe zu entlasten, so der SPD-Rechtsexperte Stickelberger.
Pressesprecher