MdL Sascha Binder: „Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung ist vielleicht gut gemeint, aber schlecht gemacht“

Die SPD fordert angesichts des heute veröffentlichten Berichts des Landesdatenschutzbeauftragten von der Bundesregierung endlich ein Umdenken beim Thema Arbeitnehmerdatenschutz. Nötig sei ein eigenständiges und effektives Gesetz, das die Beschäftigten tatsächlich vor unberechtigten Eingriffen in die Persönlichkeitsrechte schützt. „Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung ist vielleicht gut gemeint, aber schlecht gemacht“, so Sascha Binder, Sprecher für Datenschutz der SPD-Landtagsfraktion. Änderungen im Bundesdatenschutzgesetz reichten für einen Beschäftigtendatenschutz nicht.

Für Binder sind die vom Landesdatenschutzbeauftragten genannten Beispiele des Abgleichs von Arbeitnehmerdaten mit „Anti-Terror-Listen“ oder auch die Videoüberwachung von Mitarbeitern in Bäckereien Belege dafür, dass ein Datenschutzgesetz für Arbeitnehmer überfällig ist, um die vielen Grauzonen im betrieblichen Datenschutz endlich zu beseitigen. Er verwies auf den Entschließungsantrag der SPD-Bundestagsfraktion (BT-Drucksache 17/7176). In diesem Zusammenhang begrüßte Binder auch das endgültige Aus für das ELENA-Verfahren. Er forderte die Bundesregierung auf, bei möglichen Neuregelungen die datenschutzrechtlichen Anforderungen besser zu berücksichtigen.

Gleichzeitig dankte Binder im Namen der SPD-Fraktion dem Datenschutzbeauftragten mit seinem gesamten Team für die engagierte und qualifizierte Arbeit, die gerade durch die Veränderungen infolge der Zusammenlegung von öffentlichem und nichtöffentlichem Datenschutz zum 1. April 2011 unter besonderen Herausforderungen gestanden habe.

Stuttgart, 12. Dezember 2011
Martin Mendler
Pressesprecher