Wolfgang Drexler: „Ich fordere den Ministerpräsidenten auf, die ungerechtfertigten Pensionszahlungen umgehend zu stoppen, denn die beiden Minister beziehen ihre üppigen Pensionen ohne Rechtsgrundlage“
Brief an Ministerpräsident Teufel
Die SPD-Landtagsfraktion fordert Ministerpräsident Teufel auf, sich persönlich um die aus Sicht der SPD ungerechtfertigten Pensionszahlungen an die Ex-Minister Palmer und Döring zu kümmern. Diese Zahlungen erfolgten ohne Rechtsgrundlage, so SPD-Frak¬tionschef Wolfgang Drexler, und müssten deshalb sofort gestoppt werden. In einem Brief an Ministerpräsident Teufel geht der SPD-Fraktionschef ausführlich auf die juristischen Argumente ein, die nach einer internen rechtlichen Ausarbeitung der SPD-Fraktion nur den Schluss zulassen, dass die beiden Ex-Minister frühestens mit Beginn des Monats der Vollendung des 55. Lebensjahres einen Anspruch auf Pension haben.
Drexler weist in seinem Brief an Teufel u. a. darauf hin, dass das im Dezember 1997 novellierte Ministergesetz eine Übergangsregelung enthielt, die den zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des neuen Ministergesetzes (01.01.1998) „vorhandenen Mitgliedern der Regierung“ Vertrauensschutz gewährte. Zu diesem Zeitpunkt sei aber Ex-Minister Palmer, der im November 2004 nach der Ohrfeigenaffäre aus dem Kabinett ausschied, eindeutig nicht Mitglied der Landesregierung gewesen. Palmer habe deshalb keinen Anspruch darauf, schon mit 42 Jahren neben seinen monatlichen Abgeordnetendiäten auch noch eine Pension von rund 4.200 Euro einzustreichen.
Auch bei Ex-Wirtschaftsminister Döring seien die Voraussetzungen nicht erfüllt, um schon jetzt neben seinen Landtagsdiäten und seinem Einkommen als Unternehmensberater monatlich rund 4.200 Euro Pension zu kassieren. Döring hätte nur dann einen Anspruch auf sofortige Pension, wenn er die Voraussetzungen des alten Ministergesetzes, z. B. eine achtjährige Amtszeit, zum Ende der 12. Legislaturperiode erfüllt hätte. Dies sei nicht der Fall, so Drexler, deshalb dürfe auch Döring seine Pension erst mit 55 bekommen.
Drexler forderte den Ministerpräsidenten noch einmal zu einer sorgfältigen Prüfung der Pensionszahlungen auf, denn immerhin stehe hier auch der Vorwurf der Untreue im Raum. Er erinnerte in diesem Zusammenhang an den Fall Mayer-Vorfelder, wo die Landesregierung ebenfalls erst auf massiven öffentlichen Druck die Zahlung der Übergangsgelder überprüfen ließ und ein Gericht schließlich die Unrechtmäßigkeit der Zahlungen an Mayer-Vorfelder feststellte. „Auch hier hat die Landesregierung zunächst entrüstet jegliche Kritik an den Zahlungen an Mayer-Vorfelder zurückgewiesen und erst gehandelt, als die Gefahr einer Anzeige wegen Untreue gegen das Land im Raum stand.“
Verärgert ist Wolfgang Drexler über die Antwort der Landesregierung auf den Antrag seiner Fraktion, in dem Ende des vergangenen Jahres nach den rechtlichen Voraussetzungen der Pensionszahlungen an die beiden Politiker gefragt wurde. Das für das Ministergesetz zuständige Staatsministerium habe in seiner Antwort lediglich zwei dürre Sätze darauf verwendet und dabei nur summarisch auf das Ministergesetz verwiesen, ohne detailliert auf die Rechtsfrage der sofortigen Pensionszahlungen einzugehen.
In ihrer Antwort hatte sich die Landesregierung auch geweigert, das Ministergesetz zu ändern, um Erwerbseinkommen bei Ministern mit dem Ruhegehalt verrechnen zu können, so wie dies bei Beamten längst der Fall ist. Die schlichte Antwort der Regierung lautet „Die Landesregierung beabsichtigt derzeit nicht, eine Änderung des Ministergesetzes zu erarbeiten.“
Anlage: Brief an Ministerpräsident Erwin Teufel
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
mit Schreiben vom 21. Dezember 2004 hat der Minister des Staatsministeriums und für Europäische Angelegenheiten, Herr Ulrich Müller, zum Antrag der SPD-Landtagsfraktion zu den Ruhegehaltszahlungen an ehemalige Minister (Landtagsdrucksache 13/3769) im Namen der Landesregierung Stellung genommen.
Bei dieser Stellungnahme der Landesregierung wurden jedoch entscheidende Punkte nicht berücksichtigt. Entgegen den Ausführungen der Landesregierung haben die ehemaligen Minister Dr. Palmer und Dr. Döring nach unserer Rechtsauffassung keinen Anspruch auf Ruhegehalt nach dem Ministergesetz in der Fassung vom 20. August 1991 (MinG a.F.).
Die Landesregierung führt in ihrer Antwort auf unsere parlamentarische Initiative aus, dass das Gesetz zur Änderung des Ministergesetzes vom 15. Dezember 1997 nicht für die bei In-Kraft-Treten des Änderungsgesetzes bereits vorhandenen Mitglieder der Regierung gelte und deshalb die ehemaligen Minister Dr. Döring und Dr. Palmer von dem Zeitpunkt an, in dem die Amtsbezüge aufhören, zunächst drei Monate Übergangsgeld und anschließend Ruhegehalt erhalten. Diese Aussage wird nicht näher begründet. Vermutlich beruft sich das Staatsministerium auf die in Artikel 3 getroffene Übergangsvorschrift des Gesetzes von 1997, in der es heißt: „§ 16 Abs. 1 und 3 Satz 2 bis 5 des Ministergesetzes in der bis zum In-Kraft-Treten dieses Gesetzes geltenden Fassung findet auch auf die Rechtsverhältnisse der bei In-Kraft-Treten dieses Gesetzes vorhandenen Mitglieder der Regierung, der vorhandenen ehemaligen Mitglieder der Regierung sowie der vorhandenen Hinterbliebenen eines ehemaligen Mitglieds der Regierung weiterhin Anwendung“.
Im Falle von Dr. Palmer sind die Voraussetzungen des § 16 Abs. 1 und 3 Satz 3 bis 5 MinG a.F. nicht erfüllt, eine Auszahlung von Ruhegehalt würde daher ohne rechtliche Grundlage erfolgen. Eine Anwendung der Übergangsregelung auf Staatssekretäre wurde expressis verbis nicht vorgenommen. Auch über § 2 Abs. 2 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der politischen Staatssekretäre ist diese Übergangsregelung für Staatssekretäre nicht anwendbar. Dr. Palmer war zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Ministergesetzes (1. Januar 1998) nachweislich noch nicht Mitglied der Regierung. In der Plenarsitzung vom 12. Juni 1996 wurde durch Sie die Ernennung Dr. Palmers als politischer Staatssekretär bekannt gegeben (vgl. Plenarprotokoll vom 12. Juni 1996, Seite 29 f.). Dr. Palmer wurde weder von Ihnen als Ministerpräsident als Mitglied der von Ihnen gebildeten Regierung bekannt gegeben noch wurde er durch den Landtag bestätigt. Dies wäre jedoch nach Artikel 46 Abs. 4 der Landesverfassung Voraussetzung für die Mitgliedschaft in der Regierung.
Auch bei Herrn Dr. Döring sind nach unserer Rechtsauslegung die Voraussetzungen für den Bezug von Ruhegehalt nach § 16 Abs. 1 und 3 Satz 3 bis 5 MinG a.F. nicht gegeben. Die in Artikel 3 Abs. 4 getroffene Übergangsregelung ist ausschließlich auf Mitglieder der Regierung anwendbar, die zum Zeitpunkt des InKraft-Tretens des Ministergesetzes am 1. Januar 1998 bereits Mitglied der Regierung waren, später nicht in eine (neue) Regierung berufen wurden oder zum Ende der 12. Legislaturperiode bereits alle Voraussetzungen für einen vorzeitigen Bezug von Ruhegehalt (z.B. 8 Amtsjahre) erfüllt haben. Dies trifft bei Herrn Dr. Döring nicht zu. Dr. Döring hatte zum Ende der 12. Legislaturperiode die Voraussetzungen des MinG a.F. noch nicht erfüllt und ist als Mitglied Ihrer Regierung in der 13. Legislaturperiode unter den Voraussetzungen des Ministergesetzes in der Fassung von 1997 mit Zustimmung des Landtags erneut ins Amt berufen worden und in dieser Legislaturperiode ausgeschieden. Die Übergangsvorschrift in Artikel 3 Abs. 4 ist deshalb nicht auf Herrn Dr. Döring anwendbar.
Weder bei Dr. Döring noch bei Dr. Palmer sind daher die Voraussetzungen des § 16 Abs. 1 und 3 Satz 3 bis 5 MinG a.F. erfüllt. Das Ruhegehalt darf nach § 16 Abs. 1 Satz 2 MinG (Fassung von 1997) erst mit Beginn des Monats der Vollendung des 55. Lebensjahres bezahlt werden.
Aus den oben dargelegten Gründen bitte ich Sie daher um erneute Überprüfung Ihrer Rechtsauffassung und mir das Ergebnis Ihrer Überprüfung zeitnah mitzuteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Drexler