Ute Vogt: „Das bedeutendste Recht der parlamentarischen Minderheit darf nicht der Willkür der Mehrheit ausgeliefert werden, deshalb werden wir unser Recht erstreiten“

SPD-Antrag wird im Februar beim Staatsgerichtshof eingereicht

Im Organstreitverfahren um die Zulässigkeit eines Untersuchungsausschusses wird der angesehene Verfassungsrechtler Dr. Christian Kirchberg von der Karlsruher Anwaltskanzlei Deubner & Kirchberg die SPD-Landtagsfraktion vor dem Staatsgerichtshof vertreten. Das hat die Fraktion nach Angaben von Fraktionschefin Ute Vogt auf ihrer Klausurtagung in Biberach beschlossen.

Dr. Kirchberg gilt als versierter und prozesserfahrener Verfassungsrechtler, der z. B. im Auftrag des früheren Bundestagspräsidenten Thierse das Verfahren um die Rückzahlung von staatlichen Mitteln nach der CDU-Parteispendenaffäre vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich zum Abschluss gebracht hat. Dr. Kirchberg hat auch das Vertrauen des jetzigen Bundestagspräsidenten Lammert zur Durchführung komplexer juristischer Verfahren im Bereich der staatlichen Parteienfinanzierung, was die Wertschätzung des Karlsruher Juristen über alle Parteigrenzen hinweg unterstreiche, so Vogt. In der Bundesrechtsanwaltskammer leitet Dr. Kirchberg als Vorsitzender den Verfassungsrechtsausschuss.

Dr. Kirchberg wird den Antrag der SPD im Februar beim Staatsgerichtshof Baden-Württemberg einreichen. Er sei sich mit der SPD-Fraktion darin einig, dass die Ablehnung des Untersuchungsausschusses zum Regierungshandeln beim Erwerb der badischen Kulturgüter durch die CDU/FDP-Mehrheit nach einer gerichtlichen Klärung „geradezu schreit“, teilte die SPD-Chefin mit. Vogt: „Das bedeutendste Recht der parlamentarischen Minderheit darf nicht der Willkür der Mehrheit ausgeliefert werden.“

Helmut Zorell
Pressesprecher