Redemanuskript Daniel Born
2. Beratung Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes

am 13. Februar 2019

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

dieses Gesetz ist vieles – aber es ist kein Einfallstor zum generellen Handyverbot an Schulen. Das ist auch gut so. Digitale Endgeräte gehören zum Alltag der Kinder und Jugendlichen dazu und müssen deshalb als Medium eingesetzt und nicht ausgeklammert werden. Sind digitale Endgeräte doch abzunehmen, sollten die Schülerinnen und Schüler diese spätestens am Ende des Schultags zurückbekommen.

Aus gutem Grund, wird hier Sicherheit für die Schulgemeinschaften geschaffen, so dass vor Ort kluge Regelungen in den Schulordnungen getroffen werden können.

Aus gutem Grund werden die Sachkostenzuschüsse für SBBZ mit Internat in freier Trägerschaft angepasst.

Aus gutem Grund werden die zwei deutsch-französischen Grundschulen im Schulgesetz verankert.

Und aus gutem Grund haben Ihnen Gerichte zweimal auf die Finger gehauen, weil sie die Interessen und Freiheiten von Eltern und Kinder nicht ausreichend würdigten.  Sie behaupten, das Urteil des Verwaltungsgerichts zu Schülerzuweisung würde sie verpflichten, das Schulgesetz zu ändern. Fakt ist: das Urteil verpflichtet sie, das bestehende Gesetz ordentlich anzuwenden.

Zwangszuweisungen an Schulen aus rein wirtschaftlichen Gründen sind aus Sicht der SPD falsch. Ihre Gesetzesänderung ist darum falsch. Mit den von Ihnen hier vorgelegten Ausweitungen wird das Recht der Eltern und Kinder auf freie Schulwahl weiter beschnitten und haushaltspolitischen Überlegungen untergeordnet. Das ist für das Bildungsland Baden-Württemberg nicht akzeptabel, das ist für das Familienland Baden-Württemberg nicht akzeptabel.

Schülerzuweisungen sind bereits möglich. In welchen Fällen sie sinnvoll und zulässig sind, klärt das Schulgesetz in seiner aktuellen Fassung: die Bildung gleichgroßer Klassen und Erschöpfung der Aufnahmekapazität einer Schule. Das ist weitgehend, aus Sicht der SPD ist das genug.

Schülerzuweisungen sind ein schmaler Grad. Wenn gerichtlich überprüft wird, wie sich die Exekutive auf diesem schmalen Grad bewegt und zweimal einen krachenden Denkzettel bekommt, ist das das eine. Wenn aber die Konsequenz der Exekutive nur ist, zu ihrer grün-schwarzen Parlamentsmehrheit zu rennen,  und sich das Gesetz so anzupassen, wie es ihrer als rechtswidrig festgestellten Praxis passt, ist das ein verheerendes Zeichen für die Partnerschaft zwischen Eltern und Staat in Schule und Bildung. So wird man diesem schmalen Grad nicht gerecht und so gestaltet man diese Partnerschaft nicht gut. Es stimmt auch nicht, dass sich nichts ändern wird. Mit der Gesetzesänderung wird der Handlungsspielraum der Schulverwaltung dauerhaft erweitert und das im Zweifel zu Lasten der Eltern und Kinder. Die Folgen dieses Eingriffs muss man bis zum Ende denken.

Sie schaffen mit Ihrem Gesetz das Problem der Zuweisung an eine Schule gleichen Typs ohne Berücksichtigung des Schulprofils oder der Sprachfolge. Nun beteuert die Regierung, dass Aspekt Schulprofil und Sprachfolge im Zweifel von der Schulaufsicht berücksichtigt wird. Tatsache ist: Es steht nirgendwo und damit bleibt es Auslegungssache. Die Entscheidung für das passende Bildungsangebot ist zu persönlich und zu wichtig für die Schülerinnen und Schüler als das solcher Raum gerechtfertigt wäre.

Und das zweite große Problem:  Die Regelung gilt auch für Grundschulen und wird zur Gefahr für die Prämisse „Kurze Beine, kurze Wege“. Die Regierungsfraktionen werden wieder lautstark abstreiten, ein Schulschließungsprogramm  für kleine Grundschulen im Sinn zu haben. Den Grünen können wir das nicht mehr abnehmen. Punkt ist aber, es wäre nun problemlos möglich.

Der größte Nachteil kleiner Schulstandorte ist laut Kultusministerin in unserer Aktuellen Debatte im Januar klar: sie sind teuer. Mit der Schulgesetzänderung wird nun die Zwangszuweisung von Schülerinnen und Schülern an andere Schulen möglich, wenn dadurch Geld gespart werden kann. Das ist das Schlupfloch, das Sie sich heute schaffen.

Wer diesem Gesetz zustimmt, schafft Ihnen dieses Schlupfloch.

Um die Woche der Ministerin thematisch fortzuführen zitiere ich PUR:

„Ich sah viele kommen

ich sah viele geh‘n

Sah viele umfallen, ich blieb meistens steh´n“

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten stehen für den Grundsatz „Kurze Beine, kurze Wege“. Es ist an jedem von uns hier im Haus, ob er umfällt oder nicht und der Regierung heute dieses Schlupfloch baut. Wir stehen für den Grundsatz „Kurze Beine, kurze Wege.“ Wir stimmen Ihrem Gesetz an diesem Punkt und folgerichtig auch in der Gesamtheit nicht zu.

Es gilt das gesprochene Wort.

Ansprechpartner

Daniel Born
Stellvertretender Landtagspräsident