MdL Carla Bregenzer: „Nicht die Deckung der Verwaltungskosten war das Ziel der Einschreibgebühren, sondern ein Sonderopfer der Studierenden für den Landeshaushalt“

Nach Auffassung der SPD-Landtagsfraktion hat Wissenschaftsminister Peter Frankenberg mit seinen heutigen Äußerungen zur Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über die Einschreibgebühren die Operation „Immatrikulations- und Rückmeldegebühren“ als reines Abkassiermodell entlarvt. Denn nicht die Deckung der entstandenen Verwaltungskosten führe Frankenberg zur Begründung an, sondern einen Gebührenausgleich für behauptete Vergünstigungen aus dem Studierendenstatus.

Carla Bregenzer, die wissenschaftspolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, geht davon aus, dass das Kostendeckungsargument für Frankenberg einfach nicht mehr haltbar war: „Wenn der Rechnungshof an zwei Universitäten die Verwaltungskosten beispielhaft mit 1,79 DM bzw. 4,25 DM ausrechnet, dann traut sich selbst der Minister nicht mehr, dem Bundesverfassungsgericht eine 100 DM-Gebühr zu begründen.“

Carla Bregenzer sieht sich in ihrer ursprünglichen Kritik bestätigt: „Nicht die Deckung der Verwaltungskosten war das Ziel der Einschreibgebühren, sondern ein Sonderopfer der Studierenden für den Landeshaushalt.“

Helmut Zorell

Pressesprecher